Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Schleuse“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.
Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und der zu schauende Gewässerabschnitt ersichtlich.
Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.
des Gewässers 1. Ordnung „Schleuse“
im Landkreis Hildburghausen
— (Änderungen vorbehalten)
| Datum | Uhrzeit | Gewässerabschnitt* | Landkreis |
| 04.03.2025 | 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr | Ablauf Talsperre Schönbrunn bis OT Waldau | Hildburghausen |
| 06.03.2025 | 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr | OT Waldau bis OT Rappelsdorf | Hildburghausen |
| 11.03.2025 | 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr | OT Rappelsdorf bis Mündung Werra | Hildburghausen |
*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:
| Postalisch: | |
| Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz |
| Referat 44 |
| Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena |
| Telefonisch: | |
| Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361- 57 3917 265 |
| Per E-Mail: | |
| gu@tlubn.thueringen.de |