Der Eingang der Haushaltssatzung der Gemeinde Schleusegrund für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 06.02.2023, Beschluss-Nr. 240/19/23 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Hildburghausen mit Schreiben vom 17.02.2023 bestätigt.
Die Haushaltssatzung für 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und darf gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nunmehr bekannt gemacht werden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit
vom 13.03.2023 - 24.03.2023
in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund aus.
Darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 nach § 80 Abs. 3 ThürKO besteht nach Terminabsprache in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.
Heiko Schilling
Bügermeister
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schleusegrund folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 5.080.150 € | |
| und Ausgaben mit | 5.080.150 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 757.000 € | |
| und Ausgaben mit | 757.000 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — — 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | — 390 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 846.691,66 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bei nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einer erheblichen Höhe von 30.000 € gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO und Ausgaben zum Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens oder Baumaßnahmen, welche unabweisbar und in einer erheblichen Höhe von 40.000 € gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO geleistet werden müssen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Schleusegrund, 18.02.2023 — (Siegel)
gez.
Bürgermeister
Heiko Schilling