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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Der Eingang der Haushaltssatzung der Gemeinde Schleusegrund für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 06.02.2023, Beschluss-Nr. 240/19/23 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Hildburghausen mit Schreiben vom 17.02.2023 bestätigt.

Die Haushaltssatzung für 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und darf gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nunmehr bekannt gemacht werden.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit

vom 13.03.2023 - 24.03.2023

in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund aus.

Darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 nach § 80 Abs. 3 ThürKO besteht nach Terminabsprache in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023.

Heiko Schilling

Bügermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Schleusegrund

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schleusegrund folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

5.080.150 €

und Ausgaben mit

5.080.150 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

757.000 €

und Ausgaben mit

757.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

 — 

300 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 — 

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 846.691,66 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bei nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einer erheblichen Höhe von 30.000 € gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO und Ausgaben zum Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens oder Baumaßnahmen, welche unabweisbar und in einer erheblichen Höhe von 40.000 € gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO geleistet werden müssen.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Schleusegrund, 18.02.2023 — (Siegel)

gez.

Bürgermeister

Heiko Schilling