Aus gegebenem Anlass weisen wir wiederholt auf den § 14 Satz 2 unserer Friedhofsatzung hin.
Die Benutzer - Vorschriften für Grüner Rasen und Urnengräber ohne Pflanzfläche liegen jedem Nutzungsberechtigten vor. Es wird nicht geduldet, dass Pflanzen jeglicher Art und Grabzubehör auf der Steinplatte vor den genannten Grabstellen abgestellt werden. Hierfür ist ein gesonderter Platz mit Gedenkstein vorgesehen. Bei Nichteinhaltung sehen wir uns gezwungen Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. Diese werden dann den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Aufstellung eines Grabmales
Wir weisen darauf hin, dass Sie die von Ihnen beauftragten Steinmetzbetriebe über folgendes zu informieren haben:
| 1. | Antragstellung des Steinmetzbetriebes zur Aufstellung eines Grabmales an die Gemeinde Schleusegrund „vor“ Aufstellung eines Grabmales |
| 2. | Antragstellung des Steinmetzbetriebes zur Änderung der Aufschriften oder Zusatzplatten an die Gemeinde Schleusegrund „vor“ Änderung der Aufschriften oder Zusatzplatten |
Antragsformulare sind in der Gemeinde erhältlich.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das Jahr 2026 ist zum 31.03.2026 fällig. Wir bitten diesen Termin zu beachten.
Antje Voigt
Friedhofsverwaltung