Az: 57009912
Katasterbereich Schmalkalden
Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden
In der
| Gemeinde: | Schleusegrund |
| Gemarkung: | Gießübel |
| Flur(en): | 0 |
| Flurstück(e): | 590/3, 591/3, 592, 616/7, 616/8, 786/7, 786/24, 795/2, 795/5 |
wurde eine
| X | Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
| X | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 24.04.2023 bis 24.05.2023 | ||
| in der Zeit von | |||
| Mo. bis Do. | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr | |
| Fr. | 08:00 - 12:00 Uhr | ||
| in den Räumen des | |||
| Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation | |||
| Katasterbereich Schmalkalden | |||
| Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden | |||
eingesehen werden.
Auf Grund der aktuellen Lage ist eine Einsichtnahme lediglich mit Voranmeldung (per Tel.Nr. +49 (361) 57 4042 600 oder per E-Mail an „poststelle.schmalkalden@tlbg.thueringen.de“) möglich.
Beim Besuch der Dienststelle sind die geltenden Hygieneregeln zu beachten.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
| Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation | |
| Katasterbereich Schmalkalden | |
| Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden |
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Olaf Krech
Referatsleiter
siehe auch:
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche