Gerne würden wir in unserem Amtsblatt den Geburtstag, das Ehejubiläum oder die Geburt eines Kindes veröffentlichen.
Allerdings benötigen wir seit dem 25.05.2018 von Ihnen eine schriftliche Erlaubnis. Grund hierfür ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Wenn Sie wünschen, dass Ihr Geburtstag, das Ehejubiläum oder die Geburt Ihres Kindes veröffentlichet werden soll, bitten wir Sie, den untenstehenden Coupon auszuschneiden, auszufüllen und der Gemeindeverwaltung Schleusegrund, Eisfelder Straße 11, 98667 Schönbrunn zuzusenden oder vorbeizubringen.
Der Bürgermeister gratuliert, falls gewünscht, ab dem 75. Geburtstag, alle 5 Jahre sowie ab dem 90. Geburtstag jedes Jahr persönlich. Sollte dies nicht gewünscht sein, dann kontaktieren Sie uns bitte unter der Ruf-Nr.: 036874 / 79710 oder
per E-Mail: gemeindeverwaltung @schleusegrund.de.
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass mein Geburtstag, unser Ehejubiläum, die Geburt unserer Tochter/unseres Sohnes unter der Rubrik „Wir gratulieren“ veröffentlicht wird.
Am.................... werde ich Jahre alt
(ab 75. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag).
Am.................... begehen wir unser jähriges
Ehejubiläum (ab Goldene Hochzeit).
Am.................... wurde unsere Tochter/Sohn
geboren.
Eltern sind
aus dem OT
Straße:
PLZ, Wohnort:
Datum, Unterschrift:*
*Im Falle eines Ehejubiläums oder Geburt eines Kindes jeweils Unterschrift beider Jubilare bzw. Eltern