Der Eingang der Haushaltssatzung der Gemeinde Schleusegrund für das Haushaltsjahr 2025 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 02.04.2025, Beschluss-Nr. 45/07/25 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Hildburghausen mit Schreiben vom ... bestätigt.
Die Haushaltssatzung für 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und darf gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nunmehr bekannt gemacht werden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom
14.04.2025 - 30.04.2025
in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund aus.
Darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2024 nach § 80 Abs. 3 ThürKO besteht nach Terminabsprache in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025.
Heiko Schilling
Bügermeister