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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schleusegrund

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schleusegrund folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

5.432.400 €

und Ausgaben mit

5.432.400 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.511.210 €

und Ausgaben mit

1.511.210 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) sind in der Hebesatzsatzung für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung festgelegt.

Hier nachrichtlich erwähnt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

350 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

500 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 905.400 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bei nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einer erheblichen Höhe von 30.000 € gemäß § 60 Abs. 2 Nr.2 ThürKO und Ausgaben zum Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens oder Baumaßnahmen, welche unabweisbar und in einer erheblichen Höhe von 40.000 € gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO geleistet werden müssen.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Schleusegrund, ...

gez. Bürgermeister

Heiko Schilling —  (Siegel)