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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 4/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen, Bürger und Gäste der Gemeinde Schleusegrund,

Aufgrund vieler Beschwerden, Ortsbegehungen, den Zustand des zerfahrenen und beschädigten Hanges, den überparkten Kanaldeckeln und der bisherige katastropalen Parksituation in der Dachsbachstraße, in dem Ortsteil Gießübel, wurde die Parkordnung mit sofortiger Wirkung geändert.

Das Parkverbotsschild wurde ca. 200m zurückgesetzt und befindet sich jetzt in Höhe der Hausnummer 20 (gegenüber).

Somit ist ein Parken in diesen Bereich der Dachsbachstraße nicht mehr möglich.

Die Änderung der Verkehrsbeschilderung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen, die eine verkehrsrechtliche Anordnung erließ.

Der bisherige Parkplatz „Dachbachsruh“ ist ebenfalls bereits 2024 zu einem Wanderparkplatz umgewidmet wurden.

Auch hierzu gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes.

Die neue Beschilderung wird noch zeitnah realisiert.

Dann ist dort das Parken nur noch für Wanderer möglich.

Weiterhin möchte ich nochmals dringlich darauf hinweisen, dass das Halten und Parken auf dem Gehweg nicht gestattet ist. Dies ist ein Verstoß gegen § 12 Absatz 4, Satz 1.

Parken ist nur dann erlaubt, wenn es das Verkehrszeichen 315 oder eine Markierung erlaubt.

Bei Nichtbeachtung ist ein Verwarngeld ab 50,- Euro möglich.

Sie können sich gern mit Fragen an die Gemeinde Schleusegrund wenden.

Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:

Gemeindeverwaltung Schleusegrund:

Telefon 036874/79710

Ordnungsamt der Gemeinde:

Telefon 036874/79722 oder Handy: 0151-67154252

Andreas Hertrich

Ordnungsamt