Der Eingang der Haushaltssatzung der Gemeinde Schleusegrund für das Haushaltsjahr 2026 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 23.03.2026, Beschluss-Nr. 106/12/26 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Hildburghausen mit Schreiben 24.03.2026 bestätigt.
Die Haushaltssatzung für 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und darf gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nunmehr bekannt gemacht werden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom
07.04.2026 - 21.04.2026
in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund aus.
Darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2025 nach § 80 Abs. 3 ThürKO besteht nach Terminabsprache in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026.
gez. Heiko Schilling
Bürgermeister