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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Schleusegrund für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schleusegrund

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schleusegrund folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

5.635.055 €

 

und Ausgaben mit

5.635.055 €

und

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

2.137.900 €

 

und Ausgaben mit

2.137.900 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) sind in der Hebesatzsatzung für nachstehende Gemeindesteuern festgelegt.

Hier nachrichtlich erwähnt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

500 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 939.175,83 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bei nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einer erheblichen Höhe von 30.000 € gemäß § 60 Abs. 2 Nr.2 ThürKO und Ausgaben zum Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens oder Baumaßnahmen, welche unabweisbar und in einer erheblichen Höhe von 40.000 € gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO geleistet werden müssen.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Schleusegrund, ...⇔(Siegel)

gez. Bürgermeister

Heiko Schilling