Wenn man nicht dort wohnt, wo man gemeldet ist, riskiert man ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro wegen einer verspäteten oder falschen Meldung, da dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) darstellt. Zusätzlich kann es zu Problemen mit der Zustellung wichtiger Post (z. B. vom Finanzamt, Arbeitgeber, Behörden) kommen, da diese an die gemeldete Adresse geschickt wird, was Fristen verstreichen lassen kann. Bei einer absichtlichen Scheinanmeldung drohen sogar höhere Strafen, bis zu 50.000 Euro.
Mögliche Konsequenzen:
| • | Bußgeld: Bis zu 1.000 Euro für eine verspätete oder falsche Anmeldung (§ 54 BMG). |
| • | Scheinanmeldung: Wer einen Wohnsitz anmeldet, ohne dort tatsächlich zu wohnen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. |
| • | Probleme mit Post: Wichtige Post, z. B. vom Finanzamt, Arbeitgeber oder gerichtliche Schreiben, wird an die gemeldete Adresse zugestellt, was zu verpassten Fristen führen kann. |
| • | Steuerliche Probleme: Eine falsche oder fehlende Meldung kann steuerliche Konsequenzen haben, da der tatsächliche Lebensmittelpunkt entscheidend für die steuerliche Ansässigkeit ist. |
| • | Probleme mit Behörden: Der Arbeitgeber darf eine Meldebescheinigung nicht verlangen, aber eine aktuelle Erreichbarkeitsadresse ist notwendig; ohne korrekte Meldung kann die Kommunikation erschwert werden. |
Seit dem 07.02.2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.
Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 30.01.2026 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsausweis steigen die Gebühren.
Seit dem 07.02.2026 kostet die
Neuausstellung des Personalausweises:
| • | für Personen ab 24 Jahren | 46,00 € |
| • | für Personen unter 24 Jahren | 27,60 € |
Hintergrund der bundesweiten Änderung im Ausweiswesen sind die gestiegenen Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei.
Die umzusetzende Gebührenerhöhung ist Vorgabe der Bundesregierung und keine Entscheidung der Verwaltung.
Silke Blaurock
Einwohnermeldeamt - Telefon: 036874/79712