Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des „Sportpark Ersteberg" (Kartengrundlage „Geoproxy" Thüringen ©; ohne Maßstab)
Vorhabensträger
Karsten May, Hauptstraße 39, 98666 Masserberg
gemäß § 25 Abs. 3 ThürVwVfG
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 25 Abs. 3 ThürVwVfG erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Entwurf; Stand 31.01.2023). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen in schriftlicher Form abgeben.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 während der Öffnungszeiten
| Mo | von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Die | von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Do | von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Masserberg, Bauamt, Hauptstraße 37, 98666 Masserberg, Zimmer 7, Telefon: 036870/570-17.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Masserberg,
Flur 4 die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 1, 13, 24;
Flur 6 die Flurstücke 23/4, 23/6, 25,28,29,30,32 und
Flur 13 das Flurstück 1.
Masserberg, den 26.04.2023 — Siegel
Wagner
Bürgermeister