die Gemeinde Schleusegrund ist ab sofort für die Sicherheit und Ordnung an und rund um die Talsperre verantwortlich.
Darum gibt es Absprachen und Verträge mit der Talsperrenverwaltung und den beiden zuständigen Forstämtern Schönbrunn und Frauenwald.
Diesbezüglich wurde gemeinsam beschlossen die Verkehrsbeschilderung der beiden Zufahrten (Waldwege) zur Talsperre führenden Zufahrten neu zu gestalten und die alte Beschilderung zu ersetzen.
Bei den Zufahrten geht es um Forstwege und um Wege in der Schutzzone 2 der Trinkwasser- Talsperre die generell nicht oder nur mit Sondergenehmigung befahren werden dürfen.
Dies gilt nicht für E-Bike und Fahrradfahrer.
Bei den beiden Zufahrten zur Talsperre vom Ort Schönbrunn wird eine Parkverbotszone für den gesamten Bereich der Talsperre eingerichtet und die Beschilderung der Wege mit neuen Forstschildern versehen.
Ab sofort ist deshalb ein Parken in der Parkverbotszone und das Befahren der Forstwege generell verboten (war es schon immer!) und wird durch das Ordnungsamt der Gemeinde Schleusegrund ab sofort kontrolliert und Parkverstöße geahndet. Weiterhin werden Kontrollen nach der StVO/ StVZO, dem Fischereigesetz und dem Waldgesetz durchgeführt.
Um die Einhaltung der Gesetzlichkeiten wird strikt gebeten und Sondergenehmigungen sind mitzuführen oder sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Verstöße gegen die Gesetzlichkeiten werden gemeldet und konsequent geahndet.
Bei Anfrage an die Gemeinde Schleusegrund erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:
| Gemeindeverwaltung Schleusegrund: | Telefon 036874/79710, |
| Ordnungsamt der Gemeinde: | Telefon 036874/79722 oder Handy 0151-67154252 |
Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Verständnis und bin überzeugt, dass Sie sich an die Regeln halten.
Es ist ja auch zum Wohle aller Bürger und zum Schutz unseres Trinkwassers.
Hertrich / Ordnungsamt