Der Eingang der Haushaltssatzung der Gemeinde Schleusegrund für das Haushaltsjahr 2024 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 08.04.2024, Beschluss-Nr. 311/25/24 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Hildburghausen mit Schreiben vom 23.04.2024 bestätigt.
Die Haushaltssatzung für 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und darf gemäß § 21 Abs.3 S. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nunmehr bekannt gemacht werden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom
| 06.05.2024 - 17.05.2024 |
in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund aus.
Darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2023 nach § 80 Abs. 3 ThürKO besteht nach Terminabsprache in der Kämmerei der Gemeinde Schleusegrund die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.
gezeichnet
Heiko Schilling
Bügermeister