Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schleusegrund folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 5.297.350 € |
| und Ausgaben mit | 5.297.350 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 882.100 € |
| und Ausgaben mit | 882.100 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 882.891,66 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bei nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einer erheblichen Höhe von 30.000 € gemäß § 60 Abs. 2 Nr.2 ThürKO und Ausgaben zum Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens oder Baumaßnahmen, welche unabweisbar und in einer erheblichen Höhe von 40.000 € gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO geleistet werden müssen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Schleusegrund, 23.04.2024 — (Siegel)
gez. Bürgermeister
Heiko Schilling