Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schleusegrund,
wir möchten nochmals an die Fälligkeit der Grundsteuer erinnern und bitten Sie, diese pünktlich und in korrekter Höhe mit Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
| Diese ist wie folgt fällig: | |
| quartalsweise: | 15.02.2024 |
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| 15.08.2024 |
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| 15.11.2024 |
Die jährliche Hundesteuer ist ebenfalls zum 01.07.2024 zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug sehen wir uns gezwungen, nach spätestens zwei Wochen, von unserem Mahnrecht Gebrauch zu machen und die hierbei entstandenen Mahngebühren, Säumniszuschläge und Auslagen an Sie weiter zu berechnen.
Gerne können Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat in der Gemeindeverwaltung einreichen, damit zukünftig keine Mehrkosten für Sie entstehen.
Wir bitten um Beachtung.
Kathrin Oeser
Steueramt