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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 7/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Information zur Zahlung Grundsteuer / Hundesteuer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schleusegrund,

wir möchten nochmals an die Fälligkeit der Grundsteuer erinnern und bitten Sie, diese pünktlich und in korrekter Höhe mit Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Diese ist wie folgt fällig:

quartalsweise:

15.02.2023

Jahreszahler: 01.07.2023

15.05.2023

15.08.2023

15.11.2023

Die jährliche Hundesteuer ist ebenfalls zum 01.07.2023 zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug sehen wir uns gezwungen, nach spätestens zwei Wochen, von unserem Mahnrecht Gebrauch zu machen und die hierbei entstandenen Mahngebühren, Säumniszuschläge und Auslagen an Sie weiter zu berechnen.

Gerne können Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat in der Gemeindeverwaltung einreichen, damit zukünftig keine Mehrkosten für Sie entstehen.

Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Fachabteilung Kasse in der Zeit vom 31.07.2023 bis 04.08.2023 geschlossen bleibt.

Wir bitten um Beachtung.

Kathrin Oeser

Steueramt