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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise des Einwohnermeldeamtes

Das Meldeamt weist darauf hin, dass im Jahr 2026 zahlreiche Personalausweise und Reisepässe ihre Gültigkeit verlieren.

Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente. Um ausreichend Zeit für die Bearbeitung einzuplanen, sollte der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasse etwa vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

Zur Beantragung sind die erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise die Geburtsurkunde oder das Buch der Familie, mitzubringen. Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Gebühren für Personaldokumente

Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 Euro

Personalausweis (ab 24 Jahre): 46,00 Euro

Reisepass (unter 24 Jahre): 37,50 Euro

Reisepass (ab 24 Jahre): 70,00 Euro

Bitte beachten Sie außerdem:

Nach dem Personalausweisgesetz ist jede deutsche Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Bei Fragen steht Ihnen die Meldebehörde der Gemeinde Schleusegrund gerne zur Verfügung.

Meldebehörde Schleusegrund

Silke Blaurock