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Schleusegrund aktuell
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

in den Gemeinden Masserberg, Eisfeld, Auengrund und Schleusegrund

Ankündigung nach § 68 Absatz 1

Thüringer Wassergesetz (ThürWG)

Das Gewässer Biber wurde gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie als Risikogewässer eingestuft. Im Zuge der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenbewertung ist es u.a. notwendig, Hochwassergefahrenkarten zu erstellen und das Überschwemmungsgebiet auszuweisen.

Da für die Biber bislang keine hydraulischen Modelldaten vorliegen, die eine verlässliche Einschätzung der Überschwemmungstiefen und weiterer hydrologischer Parameter ermöglichen, müssen grundlegende Vermessungen durchgeführt werden.

Mit diesen Arbeiten wurde die Thüringer Gesellschaft für satellitennutzende Vermessung mbH aus Bad Salzungen beauftragt.

Die Vermessung umfasst:

die Erfassung von Gewässer- und Talprofilen,

die Vermessung von Sonderprofilen (z. B. Brücken, Durchlässe),

die Erstellung von Lage- und Höhenplänen.

Betreten von Grundstücken

Um eine präzise Datenerhebung zu gewährleisten, ist der Zutritt zu den betroffenen Grundstücken erforderlich. Wir bitten daher alle Anwohner und Grundstückseigentümer, den Mitarbeitern des Vermessungsbüros den Zugang zu ermöglichen.

Die Vermesser können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Die Vermessungsarbeiten werden innerhalb der vegetationsfreien Periode (ab Herbst 2025) durchgeführt. Ein genauer Zeitplan steht derzeit noch nicht fest. Sobald dieser vorliegt, erfolgt eine rechtzeitige Information.

Rechtlicher Hinweis

Nach § 68 Absatz 1 ThürWG haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte betroffener Grundstücke das Betreten und die vorübergehende Benutzung derselben durch Unternehmer oder deren Beauftragte zu dulden, soweit dies für die Vorbereitung und die Durchführung des o.g. Vorhabens erforderlich ist.

Thüringer Landesamt für

Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Referat 41

Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena