Beschlussnummer: 453/125/2022
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 15.12.2022 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.11.2022 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 03.11.2022 - öffentlicher Teil -.
Abstimmung:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschlussnummer: 454/126/2022
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 15.12.2022 über den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2022
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2022.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschlussnummer: 455/127/2022
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 15.12.2022 über den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2023
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen genehmigt in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2023, erstellt am 30.09.2022 durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschlussnummer: 456/128/2022
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 15.12.2022 zum Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage des § 55 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde - und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 15.12.2022 die
Haushaltssatzung für das Jahr 2023.
Die Haushaltssatzung 2023 der Einheitsgemeinde Schwallungen ist gemäß § 57 Thüringer Kommunalordnung (- ThürKO -) mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschlussnummer: 457/129/2022
des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 15.12.2022 über den Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen als Anlage zum Haushaltsplan 2023
Auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 26 Abs. 2 Nr. 8 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen den dem Haushaltsplan 2023 als Anlage beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 9 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister