Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, hat der Gemeinderat Schwallungen in seiner Sitzung am 15.12.2022 über die Haushaltssatzung 2023 der Einheitsgemeinde Schwallungen beraten und beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 16.01.2023 des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und bestätigt.
Die Haushaltssatzung 2023 der Einheitsgemeinde Schwallungen wird somit entsprechend des § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom
30.01.2023 - 14.02.2023
zu den Dienstzeiten:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“,
Amt II - Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen
und zu den Sprechzeiten des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Schwallungen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Schwallungen, den 18.01.2023
Jan Heineck
Bürgermeister