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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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HH-Satzung 2023

Haushaltssatzung der Einheitsgemeinde Schwallungen

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Schwallungen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im:

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.518.350,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.065.650,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von

300.000,00 €

vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

 — 

271 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 — 

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf:

586.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Schwallungen, den 18.01.2023 —  (Siegel)

Jan Heineck

Bürgermeister

Einheitsgemeinde Schwallungen