Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Schwallungen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im:
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.518.350,00 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.065.650,00 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von
300.000,00 €
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — — 271 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | — 389 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf:
586.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Schwallungen, den 18.01.2023 — (Siegel)
Jan Heineck
Bürgermeister
Einheitsgemeinde Schwallungen