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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Flurbereinigungsbereich Meiningen

Frankental 1, 98617 Meiningen

Flurbereinigungsverfahren: Schwallungen

Az.: 3-3-0340

Bekanntgabe des 2. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan und

Ladung zum Anhörungstermin

1.

Bekanntgabe (Offenlegung) des

2. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan

Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der 2. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan den Beteiligten

am Dienstag, dem 14.03.2023

in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:15 Uhr

beim Verband für Landentwicklung und

Flurneuordnung Thüringen,

An den Röthen 4, Raum 312, 98617 Meiningen

bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan sowie der Nachtrag 2 insgesamt liegen in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.

Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.

2.

Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Schwallungen findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des 2. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG am

am Dienstag, dem 14.03.2023

um 15:30 Uhr

beim Verband für Landentwicklung und

Flurneuordnung Thüringen,

An den Röthen 4, Raum 312, 98617 Meiningen

statt.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

a)

Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

b)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

c)

Landempfänger im Neuen Bestand.

Widersprüche gegen den Inhalt des 2. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim TLBG oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keine rechtlichen Wirkungen.

Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann im Anhörungstermin nicht mehr erfolgen.

Beteiligte, die keinen Widerspruch gegen den 2. Nachtrag erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen.

3.

Zusendung von Auszügen aus dem

2. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan

Jeder vom 2. Nachtrag betroffene Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem 2. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Beteiligten unabhängig von der Erläuterung des 2. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan im Bekanntgabetermin (Nr. 1) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.

Dieser Auszug ist sowohl zu dem Termin zur Bekanntgabe des 2. Nachtrags zum Flurbereinigungsplan und zur Offenlage der Unterlagen als auch zum Anhörungstermin mitzubringen

4. Vertretungsbefugnis

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Meiningen, Frankental 1 in 98617 Meiningen sowie beim Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen, An den Röthen 4, 98617 Meiningen kostenlos in Empfang genommen werden.

Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.

Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.

Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.

6. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Im Auftrag

Meiningen, den 12.01.2023 —  DS

gez. Andreas Harnischfeger

Referatsleiter