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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung HH-Satzung 2024

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, hat der Gemeinderat Schwallungen in seiner Sitzung am 14.12.2023 über die Haushaltssatzung 2024 der Einheitsgemeinde Schwallungen beraten und beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 10.01.2024 des Landratsamtes Schmalkalden - Meiningen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und bestätigt.

Die Haushaltssatzung 2024 der Einheitsgemeinde Schwallungen wird somit entsprechend des § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom

29.01.2024 - 14.02.2024

zu den Dienstzeiten:

Montag

von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von

und

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch

von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von

und

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II - Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen und zu den Sprechzeiten des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Schwallungen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Schwallungen, den 16.01.2024

Jan Heineck

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Amtsblatt vom 26.01.2023