Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, hat der Gemeinderat Schwallungen in seiner Sitzung am 14.12.2023 über die Haushaltssatzung 2024 der Einheitsgemeinde Schwallungen beraten und beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 10.01.2024 des Landratsamtes Schmalkalden - Meiningen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und bestätigt.
Die Haushaltssatzung 2024 der Einheitsgemeinde Schwallungen wird somit entsprechend des § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom
| 29.01.2024 - 14.02.2024 |
zu den Dienstzeiten:
| Montag | von | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | ||
| Dienstag | von und | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr | ||
| Mittwoch | von | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | ||
| Donnerstag | von und | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr | ||
| Freitag | von | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | ||
in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II - Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen und zu den Sprechzeiten des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Schwallungen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Schwallungen, den 16.01.2024
Jan Heineck
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Amtsblatt vom 26.01.2023