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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinderatsbeschlüsse vom 14.12.2023

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 563/106/2023

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 14.12.2023 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.10.2023 - öffentlicher Teil -

Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 04.10.2023 - öffentlicher Teil -.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Beschlussnummer: 564/107/2023

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 14.12.2023 über den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2023

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2023.

Abstimmung:

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschlussnummer: 565/108/2023

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 14.12.2023 über den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2024

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen genehmigt in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2024, erstellt am 01.10.2023 durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden.

Abstimmung:

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschlussnummer: 566/109/2023

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 14.12.2023 zum Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 55 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde - und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 14.12.2023 die

Haushaltssatzung für das Jahr 2024.

Die Haushaltssatzung 2024 der Einheitsgemeinde Schwallungen ist gemäß § 57 Thüringer Kommunalordnung (- ThürKO -) mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

Abstimmung:

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschlussnummer: 567/110/2023

des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 14.12.2023 über den Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen als Anlage zum Haushaltsplan 2024

Auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 26 Abs. 2 Nr. 8 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen den dem Haushaltsplan 2024 als Anlage beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen.

Abstimmung:

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Bemerkung:

Zur Beschlussfassung waren 13 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.

Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

J. Heineck  — - Siegel -

Bürgermeister