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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

5. Änderungssatzung der Hauptsatzung

der Einheitsgemeinde Schwallungen

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 19.12.2024 folgende Änderungen beschlossen:

Artikel 1

§ 7 Bürgermeister

Neufassung des § 7 Abs. 2 c) - Bürgermeister

(2) c)

Auftragsvergaben bis zu einem Wert von 5.000 Euro.

Artikel 2

§ 11 Entschädigung

Neufassung des § 11 Abs. 8 - Entschädigung

(8)

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 50,00 Euro.

Neufassung des § 11 Abs. 9 - Entschädigung

(9)

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

- der ehrenamtliche Bürgermeister von 1.956,42 Euro,

Artikel 3

Die 5. Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Schwallungen, den 14.01.2025

Jan Heineck

Bürgermeister  —  - Siegel -