Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: 72/72/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.12.2024 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.09.2024 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 24.09.2024 - öffentlicher Teil -.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschlussnummer: 73/73/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.12.2024 über den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2024
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 19.12.2024 den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2024.
| Abstimmung: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 74/74/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.12.2024 über den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2025
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen genehmigt in seiner Sitzung am 19.12.2024 den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2025, erstellt am 01.11.2024 durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden.
| Abstimmung: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 75/75/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.12.2024 zum Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Auf der Grundlage des § 55 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde - und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 19.12.2024 die
| Haushaltssatzung für das Jahr 2025. |
Die Haushaltssatzung 2025 der Einheitsgemeinde Schwallungen ist gemäß § 57 Thüringer Kommunalordnung (- ThürKO -) mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
| Abstimmung: | ||
| 14 Ja Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 76/76/2024
des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 19.12.2024 über den Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen als Anlage zum Haushaltsplan 2025
Auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 26 Abs. 2 Nr. 8 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen den dem Haushaltsplan 2025 als Anlage beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen.
| Abstimmung: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 77/77/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.12.2024 über die 5. Änderung der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Schwallungen in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 11.08.2023
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 113 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 19.12.2024 die
| 5. Änderung der Hauptsatzung |
| der Einheitsgemeinde Schwallungen. |
Die 5. Änderung der Hauptsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 78/78/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.12.2024 über die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr „Feuerwehrsatzung“
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 19.12.2024 die
| Satzung der Einheitsgemeinde Schwallungen |
| über die Freiwillige Feuerwehr |
| „Feuerwehrsatzung“ |
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
| Abstimmung: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 13 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war das Mitglied des Gemeinderates Jan Heineck von der Beratung und Beschlussfassung zum Gemeinderatsbeschluss Nummer: 77/77/2024 ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister