Beschlussnummer: 181/103/2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 10.12.2025 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2025 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 19.08.2025 - öffentlicher Teil -.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltung |
Beschlussnummer: 182/104/2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 10.12.2025 über den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2025
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 10.12.2025 den Wirtschaftsbericht des Kommunalwaldes der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2025.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 183/105/2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 10.12.2025 über den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2026
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen genehmigt in seiner Sitzung am 10.12.2025 den Wirtschaftsplan für den Kommunalwald der Einheitsgemeinde Schwallungen für das Jahr 2026, erstellt am 15.09.2025 durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 184/106/2025
des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 10.12.2025 über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen 2021 bis 2023
Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen 2021 bis 2023.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltung |
Beschlussnummer: 185/107/2025
des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 10.12.2025 über die Entlastung der Jahresrechnungen 2021 bis 2023
Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Entlastung der Jahresrechnungen 2021 bis 2023.
| Die Entlastung wird erteilt: | |
| - | dem Bürgermeister |
| - | dem Beigeordneten |
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltung |
Beschlussnummer: 186/108/2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 10.12.2025 zum Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Auf der Grundlage des § 55 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde - und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 10.12.2025 die
Haushaltssatzung für das Jahr 2026
Die Haushaltssatzung 2026 der Einheitsgemeinde Schwallungen ist gemäß § 57 Thüringer Kommunalordnung (- ThürKO -) mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 187/109/2025
des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 10.12.2025 über den Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen als Anlage zum Haushaltsplan 2026
Auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 26 Abs. 2 Nr. 8 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen den dem Haushaltsplan 2026 als Anlage beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan der Gemeinde Schwallungen.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 12 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Jan Heineck — - Siegel -
Bürgermeister