Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, hat der Gemeinderat Schwallungen in seiner Sitzung am 10.12.2025 über die Feststellung und Entlastung der geprüften Jahresrechnungen 2021 bis 2023 der Gemeinde Schwallungen beraten und beschlossen.
Zu den Jahresrechnungen 2021 bis 2023 liegt der Schlussbericht vom 17.11.2025 des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen - Rechnungsprüfungsamtes - der Gemeinde Schwallungen vor.
Der Schlussbericht der Jahresrechnungen 2021 bis 2023 der Gemeinde Schwallungen wird somit entsprechend des § 80 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnungen 2021 bis 2023 mit seinen Anlagen sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes liegt in der Zeit
vom 26.01.2026 bis 10.02.2026
zu den Dienstzeiten:
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in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II - Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen und zu den Sprechzeiten der Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Schwallungen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Schwallungen, den....... 2026 — -Siegel-
Bürgermeister
Jan Heineck