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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausführungsanordnung Nachtrag II.Schwallungen ohne Gründe

Thüringer Landesamt für —  Meiningen, 15.03.2023

Bodenmanagement und Geoinformation

- Flurbereinigungsbereich Meiningen -

Frankental 1, 98617 Meiningen

Az.: 3-3-0340

Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG

1.

Im Flurbereinigungsverfahren Schwallungen, Gemeinde Schwallungen und Stadt Schmalkalden, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, wird in Ergänzung der Ausführungsanordnung vom 01.09.2022 die Ausführung des Nachtrages II zum Flurbereinigungsplan gemäß § 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet.

2.

Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird rückwirkend auf den 01.12.2022 festgesetzt. Damit tritt zu diesem Zeitpunkt der im Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

3.

Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I. S. 1325), angeordnet.

4.

Je eine Ausfertigung dieser Ausführungsanordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden

-

Schwallungen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wasungen-Amt Sand, Markt 9-11, 98634 Wasungen sowie

-

Stadt Schmalkalden im Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden,

Während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation,

Flurbereinigungsbereich Meiningen,

Frankental 1, 98617 Meiningen,

einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Im Auftrag

gez. Andreas Harnischfeger  —  DS

Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.