Beschlussnummer: 458/01/2023
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 01.02.2023 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.12.2022 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 15.12.2022 - öffentlicher Teil -.
Abstimmung:
| 7 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 3 Enthaltung |
Beschlussnummer: 459/02/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßige Ausgaben für die Baumaßnahme Kindergarten (Vorauszahlung Entwässerung)
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.464001.9411 in Höhe von 6.874,36 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.4640.1710 - Landespauschale - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 460/03/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßige Ausgaben für die Baumaßnahme Lindenstr., im Zuge der Gasleitungsverlegung
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630001.9500 in Höhe von 26.848,30 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 461/04/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßige Ausgaben für die Erstattung von Fördermitteln (Verwendungsnachw. für die Maßnahme Brücke Körnebach) in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630001.9810 in Höhe von 7.431,11 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 462/05/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßige Ausgaben für den Ankauf der Immobile Gaststätte „Hirsch“ in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.880001.9320 in Höhe von 22.810,54 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 463/06/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßige Ausgaben für den Abriss des Bahnhofgebäudes in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.880001.9403 in Höhe von 8.770,53 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 464/07/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßige Ausgaben für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Siedlung in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.670001.9600 in Höhe von 12.034,79 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 465/08/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Anschaffung einer Spülmaschine und 2 Luftreinigern im Kindergarten Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.4640001.9350 in Höhe von 6.180,70 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.4640.1680 - Erstattung Betriebskosten (Volkssolidarität) - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 466/09/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für 2 Geländer an der Hauptstraße in Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630002.9500 in Höhe von 7.180,46 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 467/10/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Betriebskosten an den Freien Träger des Kindergartens (Volkssolidarität)
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.4640.7180 in Höhe von 33.600,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.4640.1710 - Landespauschale- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 468/11/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Unterhaltung des Fuhrparks - Bauhof -
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.7700.5500 in Höhe von 19.184,55 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.00300 -Gewerbesteuer- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 469/12/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Unterhaltung des Gemeindewaldes
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8550.5100 in Höhe von 66.992,60 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.8550.1300 - Holzverkauf- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 470/13/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Gebäude
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8800.5400 in Höhe von 24.263,14 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.00300 - Gewerbesteuer - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 471/14/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Gewerbesteuerumlage
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.8100 in Höhe von 20.720,12 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.00300 - Gewerbesteuer - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 472/15/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Baumaßnahme Brunnengasse in Schwarzbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630003.9500 in Höhe von 8235,58 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 473/16/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Planung der Baumaßnahme Hutersgasse in Schwarzbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630003.9501 in Höhe von 14.931,88 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 474/17/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Baumaßnahme Gehweg Roßdorfer Str. in Eckardts
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630004.9502 in Höhe von 47.016,16 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.630001.9506 - Baumaßnahme Kirchweg - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 475/18/2023
vom 01.02.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßige Ausgaben für die Baumaßnahme Friedhof in Schwarzbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.750001.9400 in Höhe von 7.399,83 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 1.7500.5100 - Unterhaltung Friedhöfe - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 476/19/2023
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 01.02.2023 zur Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Aufstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) gemäß § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 5 Baugesetzbuch zwischen den Kommunen Wasungen, Schwallungen und Friedelshausen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Kooperationsvereinbarung zum Projekt:
Gemeinsame Aufstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) gemäß § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 5 Baugesetzbuch zwischen den Kommunen Wasungen, Schwallungen und Friedelshausen.
Die Durchführung des Projektes soll in den Jahren 2022 - 2027 erfolgen.
Kooperationsvereinbarung Nr. A3_127/22_FNP
Der Bürgermeister wird zur Ausfertigung der Vereinbarung ermächtig.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 477/20/2023
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 01.02.2023 über den Förderantrag DE-Maßnahme 2023 zur Maßnahme „Neugestaltung der Trauerhalle auf dem Friedhof in Schwallungen“ in 98590 Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Förderantragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Dorferneuerung für das Jahr 2023 für folgende Baumaßnahme:
Neugestaltung der Trauerhalle auf dem Friedhof in Schwallungen
FlSt. 235/5 Gemarkung Schwallungen
Schafgasse in 98590 Schwallungen
| Finanzierung | |
| Gesamtkosten | 265.000,00 € |
| Förderung (65 %) | 172.250,00 € |
| Eigenanteil Einheitsgemeinde Schwallungen | 92.750,00 € |
Die Maßnahme soll im Kalenderjahr 2023 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2023 der Einheitsgemeinde Schwallungen eingearbeitet.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 478/21/2023
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 01.02.2023 zur Fördervoranfrage Bauleitplanung GE und IG Schmalkalden - Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2023:
Die Fördervoranfrage der Bauleitplanungs-Maßnahme „Gewerbegebiet und Industriegebiet Schmalkalden - Schwallungen“.
Vorhaben:
Gewerbegebiet und Industriegebiet Schmalkalden - Schwallungen
Erschließung Bebauungsplan GE und IG auf interkommunaler Ebene
Erschließung interkommunales Gewerbegebiet und Industriegebiet Schmalkalden - Schwallungen.
Abstimmung:
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 9 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister