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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinderatsbeschlüsse vom 21.02.2024

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 568/01/2024

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023 - öffentlicher Teil -

in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023 - öffentlicher Teil -.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 569/02/2024

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 über die Berufung eines Kommunalwahlleiters und dessen Stellvertreters - für die Kommunalwahl am 26.05.2024

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23, S. 530), in der derzeit gültigen Fassung beruft der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 21.02.2021 zum

Kommunalwahlleiter:

Herr

Möller, Sebastian

Am Gymnasium 8,

98590 Schwallungen

Name, Vorname

wohnhaft

und zur

Stellvertreterin:

Frau

Aschenbach, Bärbel

Bachstraße 1,

98590 Schwallungen

Name, Vorname

wohnhaft

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 570/03/2024

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 zum Ausbauprogramm grundhafter gemeinschaftlicher Straßenausbau Eisenacher Straße in 98590 Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2024 das Ausbauprogramm gemäß Planungsunterlagen zu folgender Baumaßnahme:

Gemeinschaftsmaßnahme mit dem LK SM, dem KWA, der Werra Energie und der TEN, Fördermaßnahme nach der RL-KVI

Ausbau der K 84 OD Schwallungen

Gemeinde Schwallungen Ausbau Gehweg, Straßenbeleuchtung und Bushaltestelle an der K 84 OD Schwallungen, Eisenacher Straße

Finanzierung für Schwallungen - Gehweg, SB, BHS

Gesamtkosten Ausbau Gehweg

617.759,21 €

Förderung RL-KVI (Anteilig)

199.236,65 €

Beiträge Dritter über Land Thüringen

324.681,93 €

Eigenanteil Einheitsgemeinde Schwallungen

93.840,63 €

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Schmalkalden/Meiningen, dem KWA - Meininger Umland, der TEN und der Werra Energie sowie der Einheitsgemeinde Schwallungen.

Die Maßnahme soll in 2 Bauabschnitten in den Kalenderjahren 2024 und 2025 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2024 und 2025 der Einheitsgemeinde Schwallungen einzuarbeiten.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 571/04/2024

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 über den Gemarkungstausch zwischen Schwallungen und Niederschmalkalden (Flächentausch)

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2024 den Gemarkungstausch zwischen Schwallungen und Niederschmalkalden (Flächentausch) gem. Anlage.

Die Einheitsgemeinde Schwallungen tauscht folgende Flurstücke in der Gemarkung Schwallungen:

876/6, 876/7, 877, 877/4, 884/3, 887, 888/2, 889/2, 889/3, 889/4, 892/2, 892/3, 893/2, 893/3, 893/4, 897/17, 899/7 und 967/28

(Gesamtfläche 9.845 m²)

mit dem Flurstück 1009/10 in der Gemarkung Niederschmalkalden

(Größe 9.812 m²).

Der Bürgermeister wird ermächtigt alle Erklärungen abzugeben, die zum Vollzug des Gemarkungstausches im Grundbuch erforderlich oder zweckdienlich sind sowie Untervollmachten zu erteilen.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltung

Beschlussnummer: 572/05/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Anschaffung von Feuerwehrbekleidung

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.935100 in Höhe von 7.337,49 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Refinanzierung durch Feuerwehreinsätze

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.1300.1100 - Benutzungsgebühren- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 573/06/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Baumaßnahme LED Beleuchtung Hauptstraße in Eckardts.

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700004.95020 in Höhe von 20.497,81 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Entscheidung zur Verwendung der Mittel aus dem Klimapaket

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6700001.361000 -Klimapaket, 10.705,60 € und durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.950900 - Cralacher Weg, 9.792,21 €- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 574/07/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Straßenbaumaßnahme Körnebach/Seegraben in Schwallungen.

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300001.951000 in Höhe von 50.288,38 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Vorzeitige Ausreichung der Fördermittel zur Fertigstellung der Maßnahme

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.361800 -Zuweisung vom Land- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 575/08/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Baumaßnahme Roßdorfer Straße in Eckardts.

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300004.95020 in Höhe von 28.484,26 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Entscheidung zur Fahrbahnsanierung 2023 durch TLBV

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.95090 - Baumaßnahme Cralacher Weg- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 576/09/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Zuweisung an den Freien Träger (Volkssolidarität)

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.4640.7180 in Höhe von 8.000,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.4640.1680 -Erstattung Volkssolidarität aus 2022- erfolgen.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 577/10/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.6700.5100 in Höhe von 11.880,93 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Reparaturen, doppelte Wartungs- u. Materialrechnung 2022 u. 2023

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 578/11/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Unterhaltung von Fahrzeugen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.7700.5500 in Höhe von 8.575,88 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Reparaturen und hohe Tankrechnungen

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 579/12/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Anschaffung von Feuerwehrausrüstung

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.1300.5200 in Höhe von 18.299,52 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Landesförderung von 25.200,00€

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.1300.1710 - Zuweisung u. Zuschüsse vom Land - erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 580/13/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Unterhaltung Gemeindewald

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8550.5100 in Höhe von 85.035,20 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Höhere Einnahmen aus Holzverkauf, daher höhere Kosten für die Bearbeitung

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.8550.1300 -Erlöse aus Holzverkauf- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 581/14/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Gewerbesteuerumlage

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.8100 in Höhe von 39.649,92 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Höhere Gewerbesteuereinnahmen, daher höhere Gewerbesteuerumlage

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.00300 -Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 582/15/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für den Kauf eines Anhängers für die FFW Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.935000 in Höhe von 5.300 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Landesförderung in Höhe von 25.200,00€

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.1300.1710 -Zuweisung u. Zuschüsse vom Land- erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 583/16/2024

vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für den Bau einer Beachvolleyballanlage in Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.5600001.940100 in Höhe von 85.671,65 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Beschluss Gemeinderat und Förderung vom Kreis

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.5600001.362000 -Zuweisung u. Zuschüsse vom Kreis 40.000,00€ und durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.950900 - Cralacher Weg- von 45.671,65€ erfolgen.

Abstimmung:

9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Bemerkung:

Zur Beschlussfassung waren 9 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.

Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

J. Heineck  —  - Siegel -

Bürgermeister