Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: 568/01/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023 - öffentlicher Teil -
in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 14.12.2023 - öffentlicher Teil -.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 569/02/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 über die Berufung eines Kommunalwahlleiters und dessen Stellvertreters - für die Kommunalwahl am 26.05.2024
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23, S. 530), in der derzeit gültigen Fassung beruft der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 21.02.2021 zum
Kommunalwahlleiter:
| Herr | Möller, Sebastian | Am Gymnasium 8, 98590 Schwallungen |
| Name, Vorname | wohnhaft |
und zur
Stellvertreterin:
| Frau | Aschenbach, Bärbel | Bachstraße 1, 98590 Schwallungen |
| Name, Vorname | wohnhaft |
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 570/03/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 zum Ausbauprogramm grundhafter gemeinschaftlicher Straßenausbau Eisenacher Straße in 98590 Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2024 das Ausbauprogramm gemäß Planungsunterlagen zu folgender Baumaßnahme:
Gemeinschaftsmaßnahme mit dem LK SM, dem KWA, der Werra Energie und der TEN, Fördermaßnahme nach der RL-KVI
Ausbau der K 84 OD Schwallungen
Gemeinde Schwallungen Ausbau Gehweg, Straßenbeleuchtung und Bushaltestelle an der K 84 OD Schwallungen, Eisenacher Straße
| Finanzierung für Schwallungen - Gehweg, SB, BHS | |
| Gesamtkosten Ausbau Gehweg | 617.759,21 € |
| Förderung RL-KVI (Anteilig) | 199.236,65 € |
| Beiträge Dritter über Land Thüringen | 324.681,93 € |
| Eigenanteil Einheitsgemeinde Schwallungen | 93.840,63 € |
Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Schmalkalden/Meiningen, dem KWA - Meininger Umland, der TEN und der Werra Energie sowie der Einheitsgemeinde Schwallungen.
Die Maßnahme soll in 2 Bauabschnitten in den Kalenderjahren 2024 und 2025 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2024 und 2025 der Einheitsgemeinde Schwallungen einzuarbeiten.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 571/04/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 21.02.2024 über den Gemarkungstausch zwischen Schwallungen und Niederschmalkalden (Flächentausch)
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2024 den Gemarkungstausch zwischen Schwallungen und Niederschmalkalden (Flächentausch) gem. Anlage.
Die Einheitsgemeinde Schwallungen tauscht folgende Flurstücke in der Gemarkung Schwallungen:
876/6, 876/7, 877, 877/4, 884/3, 887, 888/2, 889/2, 889/3, 889/4, 892/2, 892/3, 893/2, 893/3, 893/4, 897/17, 899/7 und 967/28
(Gesamtfläche 9.845 m²)
mit dem Flurstück 1009/10 in der Gemarkung Niederschmalkalden
(Größe 9.812 m²).
Der Bürgermeister wird ermächtigt alle Erklärungen abzugeben, die zum Vollzug des Gemarkungstausches im Grundbuch erforderlich oder zweckdienlich sind sowie Untervollmachten zu erteilen.
Abstimmung:
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltung |
Beschlussnummer: 572/05/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Anschaffung von Feuerwehrbekleidung
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.935100 in Höhe von 7.337,49 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Refinanzierung durch Feuerwehreinsätze
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.1300.1100 - Benutzungsgebühren- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 573/06/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Baumaßnahme LED Beleuchtung Hauptstraße in Eckardts.
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700004.95020 in Höhe von 20.497,81 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Entscheidung zur Verwendung der Mittel aus dem Klimapaket
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6700001.361000 -Klimapaket, 10.705,60 € und durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.950900 - Cralacher Weg, 9.792,21 €- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 574/07/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Straßenbaumaßnahme Körnebach/Seegraben in Schwallungen.
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300001.951000 in Höhe von 50.288,38 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Vorzeitige Ausreichung der Fördermittel zur Fertigstellung der Maßnahme
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.361800 -Zuweisung vom Land- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 575/08/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Baumaßnahme Roßdorfer Straße in Eckardts.
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300004.95020 in Höhe von 28.484,26 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Entscheidung zur Fahrbahnsanierung 2023 durch TLBV
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.95090 - Baumaßnahme Cralacher Weg- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 576/09/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Zuweisung an den Freien Träger (Volkssolidarität)
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.4640.7180 in Höhe von 8.000,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.4640.1680 -Erstattung Volkssolidarität aus 2022- erfolgen.
Abstimmung:
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschlussnummer: 577/10/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.6700.5100 in Höhe von 11.880,93 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Reparaturen, doppelte Wartungs- u. Materialrechnung 2022 u. 2023
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Gewerbesteuer- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 578/11/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Unterhaltung von Fahrzeugen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.7700.5500 in Höhe von 8.575,88 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Reparaturen und hohe Tankrechnungen
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Gewerbesteuer- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 579/12/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Anschaffung von Feuerwehrausrüstung
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.1300.5200 in Höhe von 18.299,52 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Landesförderung von 25.200,00€
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.1300.1710 - Zuweisung u. Zuschüsse vom Land - erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 580/13/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Unterhaltung Gemeindewald
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8550.5100 in Höhe von 85.035,20 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Höhere Einnahmen aus Holzverkauf, daher höhere Kosten für die Bearbeitung
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.8550.1300 -Erlöse aus Holzverkauf- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 581/14/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Gewerbesteuerumlage
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.8100 in Höhe von 39.649,92 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Höhere Gewerbesteuereinnahmen, daher höhere Gewerbesteuerumlage
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.00300 -Gewerbesteuer- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 582/15/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für den Kauf eines Anhängers für die FFW Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.935000 in Höhe von 5.300 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Landesförderung in Höhe von 25.200,00€
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.1300.1710 -Zuweisung u. Zuschüsse vom Land- erfolgen.
Abstimmung:
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 583/16/2024
vom 21.02.2024 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für den Bau einer Beachvolleyballanlage in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.5600001.940100 in Höhe von 85.671,65 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Beschluss Gemeinderat und Förderung vom Kreis
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.5600001.362000 -Zuweisung u. Zuschüsse vom Kreis 40.000,00€ und durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.950900 - Cralacher Weg- von 45.671,65€ erfolgen.
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 9 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister