Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Schwallungen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im: | ||
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.890.650,00 € |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.805.350,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 185.000,00 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | — 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf: 648.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Schwallungen, den 25.02.2025 — (Siegel)
Jan Heineck
Bürgermeister
Einheitsgemeinde Schwallungen