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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Einheitsgemeinde Schwallungen

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Schwallungen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im:

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.890.650,00 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.805.350,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 185.000,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 — 

271 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf: 648.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Schwallungen, den 25.02.2025 —  (Siegel)

Jan Heineck

Bürgermeister

Einheitsgemeinde Schwallungen