Am Freitag, den 13. März 2026, findet um 18:00 Uhr die Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwarzbach im Bürgerhaus Schwarzbach statt.
Der Jagdvorsteher lädt alle Eigentümer bejagbarer Flächen der Jagdgenossenschaft Schwarzbach (Gemeinschaftsjagdbezirk Schwarzbach, 1/012) im Namen des Vorstandes herzlich ein.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Doppelten Mehrheit | |
| (Stimmen- und Flächenmehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen) | |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers | |
| 4. | Bericht des Jagdpächters | |
| 5. | Bericht des Kassenführers für das Jagdjahr 2025/2026 und der Rechnungsprüfer | |
| 6. | Diskussion zu den Berichten | |
| 7. | Beschlussfassungen: | |
| - | Entlastung des Vorstandes |
| - | Verwendung/Auszahlung Reinertrag |
| 8. | Übernahmevertrag zum Jagdpachtvertrag (Pächterwechsel) | |
| 9. | Sonstiges | |
Der Vorstand bittet die Eigentümer und Vertreter von Eigentümern bejagbarer Flächen um rege Teilnahme. Zur Versammlung werden Getränke und ein kleiner Imbiss gereicht.
Hinweise
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch folgende volljährige bevollmächtigte Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, eine in seinem Dienst beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der Vollmacht für die in Satz 1 genannten Personen ist die schriftliche Form erforderlich, sofern nicht bereits eine gesetzliche oder organschaftliche Vertretungsvollmacht besteht. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte (§ 8 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schwarzbach vom 16.01.2025).
Mit freundlichem Gruß
Jagdvorsteher Torsten Herrmann