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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Katasterbereich Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden — Az: 57117314

Liegenschaftsvermessung

nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung

Ankündigung des Anhörungstermins

über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Schwallungen

Gemarkung:

Schwallungen

Flur(en):

/

Flurstück(e):

436/5, 438/8, 445/6, 445/7, 447/3, 449/4, 497/15, 503/3, 503/4, 505/5, 505/6, 506, 513/5, 513/9, 523, 524/2, 524/3, 525/6, 525/7, 525/8, 527/17, 542/11, 542/25, 542/37, 542/38, 542/40, 571/22, 571/24, 582/28, 592/38, 592/59, 595/32, 595/33, 597/9, 597/10, 597/12, 598/2, 598/4, 598/5, 599/5, 599/6, 599/8, 600/8, 800/24, 800/27, 863/38, 950/34, 950/35

Lagebezeichnung:

K84, OD Schwallungen,

Bahnhofstraße/ Zillbacher Straße

Antragsteller:

Thüringer Landesamt

für Bau und Verkehr (TLBV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 27.11.2023 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 13.05.2024 ab 9:00 Uhr an der Bushaltestelle „Wendeplatz“ statt.

Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

Referatsbereichsleiter