“Fichtenkopf, Schambachswand,
Schambachsgrund, Kesselrück“
Der Vorstand der Angliederungsjagdgenossenschaft (AJG)„Fichtenkopf, Schambachswand, Schambachsgrund, Kesselrück“ lädt alle Mitglieder (Jagdgenossen) zur Vollversammlung
| am: | Freitag, 25.04.2025 |
| um: | 18:00 Uhr |
| in das: | Sitzungszimmer der Gemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10, |
ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 3. | Feststellung der Beschlussfähigkeit der Vollversammlung (VV) |
| 4. | Verlesung Protokoll der letzten VV und Ausführungen des Jagdvorstehers |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Feststellung Kassenprüfer |
| 7. | Anfragen der Jagdgenossen |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung |
| - 01/08/2025 - Aufwandsentschädigung Vorstand |
| - 02/08/2025 - Entlastung Vorstand |
| 9. | Aktualisierung Jagdkataster |
| 10. | Auszahlung der Jagdpachtanteile an die Jagdgenossen |
(bei Änderung der Eigentumsverhältnisse nur mit Vorlage des aktuellen Grundbuchauszuges oder des Kaufvertrages)
Hinweis:
Jagdgenossen sind die Eigentümer der zur AJG gehörenden Grundflächen. Diese umfasst bejagbare Flächen am Fichtenkopf, An der Schambachswand, Im Schambachsgrund und Im Kesselrück. Die betroffen Grundflächen liegen in der Gemarkung Schwallungen oder Zillbach.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig, beschäftigte Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Der Jagdvorsteher