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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der

Angliederungsjagdgenossenschaft (AJG) Schwallungen

“Fichtenkopf, Schambachswand,

Schambachsgrund, Kesselrück“

Einladung

Der Vorstand der Angliederungsjagdgenossenschaft (AJG)„Fichtenkopf, Schambachswand, Schambachsgrund, Kesselrück“ lädt alle Mitglieder (Jagdgenossen) zur Vollversammlung

am:

Freitag, 25.04.2025

um:

18:00 Uhr

in das:

Sitzungszimmer der

Gemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10,

ein.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit der Vollversammlung (VV)

4.

Verlesung Protokoll der letzten VV und Ausführungen des Jagdvorstehers

5.

Kassenbericht

6.

Feststellung Kassenprüfer

7.

Anfragen der Jagdgenossen

8.

Beratung und Beschlussfassung

- 01/08/2025 - Aufwandsentschädigung Vorstand

- 02/08/2025 - Entlastung Vorstand

9.

Aktualisierung Jagdkataster

10.

Auszahlung der Jagdpachtanteile an die Jagdgenossen

(bei Änderung der Eigentumsverhältnisse nur mit Vorlage des aktuellen Grundbuchauszuges oder des Kaufvertrages)

Hinweis:

Jagdgenossen sind die Eigentümer der zur AJG gehörenden Grundflächen. Diese umfasst bejagbare Flächen am Fichtenkopf, An der Schambachswand, Im Schambachsgrund und Im Kesselrück. Die betroffen Grundflächen liegen in der Gemarkung Schwallungen oder Zillbach.

Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig, beschäftigte Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Der Jagdvorsteher