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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 79/01/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.12.2024 - öffentlicher Teil -

Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 19.12.2024 - öffentlicher Teil -.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 80/02/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in der FFW

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.9350 - Feuerwehr -Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens- in Höhe von 9.242,14 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Ausreichung von Fördermittel vom Land, nach Erstellung des HHPL 2024

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.1300.1710 -Feuerwehr -Zuweisungen vom Land- in Höhe von 7.188,59 € und durch Minderausgaben in der HHST 2.6700004.9350-Straßenbeleuchtung Eckardts-LED Lampen- in Höhe von 2.053,55 € erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 81/03/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die eigenen Beiträge zur Entwässerung (Kindergarten Schwallungen)

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.464001.9411 - Kindergarten -Eigene Beiträge-in Höhe von 6.874,36 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Bescheid KWA-Anschluss Kita an zentrale Kläranlage

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

2.630004.3614 -Gemeindestraßen Eckardts -SAB Schafgarten- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 82/04/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Beseitigung der Schäden an der Bergstraße

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630002.95014- Gemeindestraßen Zillbach -Flutkatastrophe--in Höhe von 11.167,67 wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Zerstörung der Bergstraße im OT Zillbach nach einem Starkregenereignis

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.9000.0510 -Zuweisungen -Bedarfszuweisung Flutkatastrophe- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 83/05/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Bergstraße in Zillbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630002.9503- Gemeindestraßen Zillbach -Bergstraße- in Höhe von 115.718,78 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Aufarbeitung Schäden Bergstraße, Erweiterung Baumaßnahme gem. Beschlussfassung

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

2.6300001.3611 -Gemeindestraßen Schwallungen -SAB Lerchenstraße- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 84/06/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Heizung Bürgerhaus „Rehbockschänke“ in Zillbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7620002.9400- Bürgerhaus Zillbach -Baumaßnahme-in Höhe von 13.085,14 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Ausfall Holzheizung- Einbau Ölkessel erforderlich für Heizung

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST

2.7800001.9502 -Landwirtschaftlicher Wegebau-Baumaßnahmen- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 85/07/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Carport FFW Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.9400- Feuerwehr Schwallungen -Baumaßnahme-in Höhe von 20.699,89 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Herstellung Zufahrt, Einbau Tür und Tor, Entwässerung herstellen

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

2.6300001.36171 -Gemeindestraßen Schwallungen- SAB Gartenstraße- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 86/08/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Hutersgasse Schwarzbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300003.950100- Gemeindestraßen Schwarzbach-Hutersgasse-in Höhe von 7.495,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Weiterführung der Planung Straßenbau für Machbarkeitsstudie

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

2.6300001.3470 -Gemeindestraßen Schwallungen- KWA Anteile- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 87/09/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für den Erwerb von Grundstücken

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.8800001.9320- Allgemeines Grundvermögen-Erwerb von Grundstücken-in Höhe von 13.337,13 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Grunderwerbsteuer „Rehbockschänke“ Zillbach, Grundstücksankauf und Baulastenverzeichnis

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

2.6300001.3470-Gemeindestraßen Schwallungen-KWA Anteile- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 88/10/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Stauraumkanal Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7000001.9830- Abwasserbeseitigung-Zuweisungen und Zuschüsse f. Investitionen an Zweckverbände-in Höhe von 32.811,81 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Schlussrechnung gem. Vereinbarung KWA

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

2.6300001.36171-SAB Gartenstraße- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 89/11/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Geräte und Ausstattung der Feuerwehren

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.1300.5200 - Feuerwehr- Geräte, Ausstattung- in Höhe von 18.611,41€ wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen (FM) in der HHST 1.1300.1710-Feuerwehr- Förderung Land - erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 90/12/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Erstattung an fremde Kindergärten (Wunsch-u. Wahlrecht)

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.4640.6720 - Kindergarten- Erstattung an Gemeinden- in Höhe von 8.952,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.4640.1680 -Kindergarten-Erstattung Volkssolidarität - erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 91/13/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.6100.6720 - Städtebauliche Planung-Flächennutzungsplan- in Höhe von 13.952,93 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST

1.6100.6550 -Städtebauliche Planung-Sachverständigen-Gerichts- und ähnliche Kosten erfolgen.

(Nur eine Umsetzung des geplanten Betrages auf eine neu festgelegte HHST)

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 92/14/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Energiekosten der Straßenbeleuchtung

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.6700.6380 - Straßenbeleuchtung-Energiekosten- in Höhe von 9.080,72 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.900.0030 -Steuern-Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 93/15/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Haltung von Fahrzeugen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.7700.5500 - Fuhrpark-Haltung von Fahrzeugen- in Höhe von 9.030,14 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.900.0030 -Steuern-Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 94/16/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Geräte und Ausstattung Bauhof

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.7710.5200 - Bauhof-Geräte und Ausstattung- in Höhe von 9.567,10 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.900.0030 -Steuern-Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 95/17/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Unterhaltung Gemeindewald

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8550.5100 - Gemeindewald-Unterhaltung-in Höhe von 83.298,96 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.8550.1300-Gemeindewald-Erlöse aus Holzverkauf- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 96/18/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8800.5400 - Allgemeines Grundvermögen-Bewirtschaftungskosten-in Höhe von 10.652,46 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.9000.0030 -Steuern -Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 97/19/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Gewerbesteuerumlage

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.8100 - Steuern -Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 42.083,35 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST

1.9000.0030 -Steuern -Gewerbesteuer- erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 98/20/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts und zur Kostenspaltung der Straßenbaumaßnahme „Kreuzstraße - Schwallungen 2023_2024“ in Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025 die

Abschnittsbildung und Kostenspaltung 1. BA der Kreuzstraße

Die Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Kreuzstraße von der Einmündung „Zillbacher Straße“ bis zum Anschluss an die Kreuzung Bahnhofstraße sowie die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung in der Kreuzstraße in genanntem Abschnitt.

Kommunalstraße - Teilabschnitt von Bau-km 0+240 bis 0+460

Der Bauabschnitt ist in der Anlage ersichtlich.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 99/21/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen über die Vereinbarung zum gemeinschaftlichen Ausbau Straßenbaumaßnahme „Töpfergasse Schwarzbach“ in 98590 Schwallungen mit der TEN - Thür. Energienetze GmbH & Co. KG.

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat Schwallungen die

Vereinbarung

Erdverkabelung Energie-Freileitung

zum gemeinschaftlichen Straßenausbau

(Erdverkabelung Strom-Freileitung)

mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (99087 Erfurt)

Straßenbaumaßnahme:

(TEN, KWA, Gemeinde) „Töpfergasse Schwarzbach“

in 98590 Schwallungen

Gesamte Ausbauanlage bis zum Anschluss an den Außenbereich

Verlegung Stromkabel im Straßen- und Seitenbereich.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG abzuschließen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 100/22/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen über die Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzenabfällen im OT Eckardts in Schwallungen.

Der Gemeinderat Schwallungen beschließt den Abschluss folgender Vereinbarung:

Vereinbarung

Zur Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzabfällen

auf der Grünschnittannahmestelle an der L2618

(Roßdorfer Straße)

Flurstück 316 Gemarkung Eckardts

mit dem Landkreis Schmalkalden/Meiningen.

Der Vereinbarungsentwurf liegt den Gemeinderäten zur Einsicht vor.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem LK SM abzuschließen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 101/23/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen über die Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzenabfällen in Schwallungen.

Der Gemeinderat Schwallungen beschließt den Abschluss folgender Vereinbarung:

Vereinbarung

Zur Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzabfällen

auf der Grünschnittannahmestelle am „Ellenberg“

Flurstück 1620 und 1621 Gemarkung Schwallungen

mit dem Landkreis Schmalkalden/Meiningen.

Der Vereinbarungsentwurf liegt den Gemeinderäten zur Einsicht vor.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem LK SM abzuschließen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 102/24/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Förderantragstellung Gemeinschaftlicher Ausbau des überregionalen Werratal-Radwegs zwischen Wasungen und Schwallungen bei der Thüringer Aufbaubank

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025:

Antrag auf Zuwendung

Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Teil II: Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung

Vorhaben:

Gemeinschaftlicher Ausbau des überregionalen Werratal-Radwegs zwischen Wasungen und Schwallungen

Teilstrecke Wasungen - Schwallungen

bei der Thüringer Aufbaubank

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 103/25/2025 vom 13.03.2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Kooperationsvereinbarung über den Ausbau eines Teilstückes des Werratal-Radweges zwischen den Kommunen Wasungen und Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025 die Kooperationsvereinbarung an der Baumaßnahme:

Gemeinschaftlicher Ausbau des überregionalen Werratal-Radwegs zwischen Wasungen und Schwallungen

Teilstrecke Wasungen - Schwallungen

Die Durchführung der Baumaßnahme soll ab dem Jahr 2025 erfolgen.

Kooperationsvereinbarung

Der Bürgermeister wird zur Ausfertigung der Vereinbarung ermächtig.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Bemerkung:

Zur Beschlussfassung waren 12 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.

Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

J. Heineck  —  - Siegel -

Bürgermeister