Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: 79/01/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.12.2024 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 19.12.2024 - öffentlicher Teil -.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschlussnummer: 80/02/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in der FFW
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.9350 - Feuerwehr -Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens- in Höhe von 9.242,14 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Ausreichung von Fördermittel vom Land, nach Erstellung des HHPL 2024
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.1300.1710 -Feuerwehr -Zuweisungen vom Land- in Höhe von 7.188,59 € und durch Minderausgaben in der HHST 2.6700004.9350-Straßenbeleuchtung Eckardts-LED Lampen- in Höhe von 2.053,55 € erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 81/03/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die eigenen Beiträge zur Entwässerung (Kindergarten Schwallungen)
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.464001.9411 - Kindergarten -Eigene Beiträge-in Höhe von 6.874,36 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Bescheid KWA-Anschluss Kita an zentrale Kläranlage
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
2.630004.3614 -Gemeindestraßen Eckardts -SAB Schafgarten- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 82/04/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Beseitigung der Schäden an der Bergstraße
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630002.95014- Gemeindestraßen Zillbach -Flutkatastrophe--in Höhe von 11.167,67 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Zerstörung der Bergstraße im OT Zillbach nach einem Starkregenereignis
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.9000.0510 -Zuweisungen -Bedarfszuweisung Flutkatastrophe- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 83/05/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Bergstraße in Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.630002.9503- Gemeindestraßen Zillbach -Bergstraße- in Höhe von 115.718,78 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Aufarbeitung Schäden Bergstraße, Erweiterung Baumaßnahme gem. Beschlussfassung
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
2.6300001.3611 -Gemeindestraßen Schwallungen -SAB Lerchenstraße- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 84/06/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Heizung Bürgerhaus „Rehbockschänke“ in Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7620002.9400- Bürgerhaus Zillbach -Baumaßnahme-in Höhe von 13.085,14 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Ausfall Holzheizung- Einbau Ölkessel erforderlich für Heizung
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST
2.7800001.9502 -Landwirtschaftlicher Wegebau-Baumaßnahmen- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 85/07/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Carport FFW Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.9400- Feuerwehr Schwallungen -Baumaßnahme-in Höhe von 20.699,89 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Herstellung Zufahrt, Einbau Tür und Tor, Entwässerung herstellen
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
2.6300001.36171 -Gemeindestraßen Schwallungen- SAB Gartenstraße- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 86/08/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Hutersgasse Schwarzbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300003.950100- Gemeindestraßen Schwarzbach-Hutersgasse-in Höhe von 7.495,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Weiterführung der Planung Straßenbau für Machbarkeitsstudie
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
2.6300001.3470 -Gemeindestraßen Schwallungen- KWA Anteile- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 87/09/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für den Erwerb von Grundstücken
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.8800001.9320- Allgemeines Grundvermögen-Erwerb von Grundstücken-in Höhe von 13.337,13 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Grunderwerbsteuer „Rehbockschänke“ Zillbach, Grundstücksankauf und Baulastenverzeichnis
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
2.6300001.3470-Gemeindestraßen Schwallungen-KWA Anteile- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 88/10/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2024 für die Baumaßnahme Stauraumkanal Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7000001.9830- Abwasserbeseitigung-Zuweisungen und Zuschüsse f. Investitionen an Zweckverbände-in Höhe von 32.811,81 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Schlussrechnung gem. Vereinbarung KWA
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
2.6300001.36171-SAB Gartenstraße- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 89/11/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Geräte und Ausstattung der Feuerwehren
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.1300.5200 - Feuerwehr- Geräte, Ausstattung- in Höhe von 18.611,41€ wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen (FM) in der HHST 1.1300.1710-Feuerwehr- Förderung Land - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 90/12/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Erstattung an fremde Kindergärten (Wunsch-u. Wahlrecht)
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.4640.6720 - Kindergarten- Erstattung an Gemeinden- in Höhe von 8.952,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.4640.1680 -Kindergarten-Erstattung Volkssolidarität - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 91/13/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.6100.6720 - Städtebauliche Planung-Flächennutzungsplan- in Höhe von 13.952,93 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST
1.6100.6550 -Städtebauliche Planung-Sachverständigen-Gerichts- und ähnliche Kosten erfolgen.
(Nur eine Umsetzung des geplanten Betrages auf eine neu festgelegte HHST)
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 92/14/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Energiekosten der Straßenbeleuchtung
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.6700.6380 - Straßenbeleuchtung-Energiekosten- in Höhe von 9.080,72 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.900.0030 -Steuern-Gewerbesteuer- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 93/15/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Haltung von Fahrzeugen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.7700.5500 - Fuhrpark-Haltung von Fahrzeugen- in Höhe von 9.030,14 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.900.0030 -Steuern-Gewerbesteuer- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 94/16/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Geräte und Ausstattung Bauhof
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.7710.5200 - Bauhof-Geräte und Ausstattung- in Höhe von 9.567,10 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.900.0030 -Steuern-Gewerbesteuer- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 95/17/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für die Unterhaltung Gemeindewald
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8550.5100 - Gemeindewald-Unterhaltung-in Höhe von 83.298,96 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.8550.1300-Gemeindewald-Erlöse aus Holzverkauf- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 96/18/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8800.5400 - Allgemeines Grundvermögen-Bewirtschaftungskosten-in Höhe von 10.652,46 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.9000.0030 -Steuern -Gewerbesteuer- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 97/19/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 für Gewerbesteuerumlage
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.8100 - Steuern -Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 42.083,35 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST
1.9000.0030 -Steuern -Gewerbesteuer- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 98/20/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts und zur Kostenspaltung der Straßenbaumaßnahme „Kreuzstraße - Schwallungen 2023_2024“ in Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025 die
Abschnittsbildung und Kostenspaltung 1. BA der Kreuzstraße
Die Abschnittsbildung nach § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Kreuzstraße von der Einmündung „Zillbacher Straße“ bis zum Anschluss an die Kreuzung Bahnhofstraße sowie die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung in der Kreuzstraße in genanntem Abschnitt.
Kommunalstraße - Teilabschnitt von Bau-km 0+240 bis 0+460
Der Bauabschnitt ist in der Anlage ersichtlich.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 99/21/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen über die Vereinbarung zum gemeinschaftlichen Ausbau Straßenbaumaßnahme „Töpfergasse Schwarzbach“ in 98590 Schwallungen mit der TEN - Thür. Energienetze GmbH & Co. KG.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat Schwallungen die
| Vereinbarung |
| Erdverkabelung Energie-Freileitung |
| zum gemeinschaftlichen Straßenausbau |
(Erdverkabelung Strom-Freileitung)
mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (99087 Erfurt)
Straßenbaumaßnahme:
(TEN, KWA, Gemeinde) „Töpfergasse Schwarzbach“
in 98590 Schwallungen
Gesamte Ausbauanlage bis zum Anschluss an den Außenbereich
Verlegung Stromkabel im Straßen- und Seitenbereich.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG abzuschließen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 100/22/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen über die Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzenabfällen im OT Eckardts in Schwallungen.
Der Gemeinderat Schwallungen beschließt den Abschluss folgender Vereinbarung:
| Vereinbarung |
| Zur Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzabfällen |
| auf der Grünschnittannahmestelle an der L2618 (Roßdorfer Straße) |
| Flurstück 316 Gemarkung Eckardts |
mit dem Landkreis Schmalkalden/Meiningen.
Der Vereinbarungsentwurf liegt den Gemeinderäten zur Einsicht vor.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem LK SM abzuschließen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 101/23/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen über die Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzenabfällen in Schwallungen.
Der Gemeinderat Schwallungen beschließt den Abschluss folgender Vereinbarung:
| Vereinbarung |
| Zur Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzabfällen |
| auf der Grünschnittannahmestelle am „Ellenberg“ |
| Flurstück 1620 und 1621 Gemarkung Schwallungen |
mit dem Landkreis Schmalkalden/Meiningen.
Der Vereinbarungsentwurf liegt den Gemeinderäten zur Einsicht vor.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem LK SM abzuschließen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 102/24/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Förderantragstellung Gemeinschaftlicher Ausbau des überregionalen Werratal-Radwegs zwischen Wasungen und Schwallungen bei der Thüringer Aufbaubank
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025:
| Antrag auf Zuwendung |
Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Teil II: Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung
Vorhaben:
Gemeinschaftlicher Ausbau des überregionalen Werratal-Radwegs zwischen Wasungen und Schwallungen
Teilstrecke Wasungen - Schwallungen
bei der Thüringer Aufbaubank
Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 103/25/2025 vom 13.03.2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Kooperationsvereinbarung über den Ausbau eines Teilstückes des Werratal-Radweges zwischen den Kommunen Wasungen und Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 13.03.2025 die Kooperationsvereinbarung an der Baumaßnahme:
Gemeinschaftlicher Ausbau des überregionalen Werratal-Radwegs zwischen Wasungen und Schwallungen
Teilstrecke Wasungen - Schwallungen
Die Durchführung der Baumaßnahme soll ab dem Jahr 2025 erfolgen.
Kooperationsvereinbarung
Der Bürgermeister wird zur Ausfertigung der Vereinbarung ermächtig.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 12 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister