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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinderatsbeschlüsse

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 188/01/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2025 - öffentlicher Teil -

Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 10.12.2025 - öffentlicher Teil -.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 189/02/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Heizung Feuerwehr Zillbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300003.9400 - Feuerwehr Zillbach - Baumaßnahme - in Höhe von 15.691,87 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Mehrausgaben notwendig,

zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Heizung im Gebäude.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.9100001.3150 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft-Finanzausgleichssonderrücklage § 20 Abs. 4 Satz 3 ThürGem. - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 190/03/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Trakehner Weg

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700001.9510 -Straßenbeleuchtung Schwallungen - Trakehner Weg - in Höhe von 9.512,86 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Erneuerung der Straßenbeleuchtung erforderlich, da im Zuge des Straßenbaus - Eisenacher Straße - die TEN Strom-Freileitungen im Trakehner Weg entfernt wurden. An den Masten der TEN befand sich auch die Straßenbeleuchtung.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen Schwallungen - Zuweisung vom Land (Gehweg Eisenacher Straße) - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 191/04/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Luisenweg

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700001.9520 -Straßenbeleuchtung Schwallungen - Luisenweg - in Höhe von 16.389,64 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Erneuerung der Straßenbeleuchtung, da im Zuge des Straßenbaus - Eisenacher Straße - die Freileitungen im Luisenweg entfernt wurden. An den Masten der TEN befand sich auch die Straßenbeleuchtung.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.9511 - Gemeindestraßen Schwallungen - Baumaßnahme Lerchenstraße - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 192/05/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die LED-Straßenlampen im OT Eckardts

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700004.9350 -Straßenbeleuchtung Eckardts - LED Lampen - in Höhe von 7.454,16 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Fertigstellung der Maßnahme aus 2024. Die Fertigstellung war erforderlich, um die Förderfähigkeit herzustellen. (Klima-Invest)

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen Schwallungen - Zuweisung vom Land für den Gehweg Eisenacher Straße - erfolgen.

Beschlussnummer: 193/06/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für das Inventar der Trauerhalle in Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7500001.9350 - Friedhof - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 6.952,46 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Notwendige Einrichtungsgegenstände um die Nutzbarkeit des Objektes herzustellen. Fertigstellungsdatum war ungewiss bei HH-Planung.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6900004.9500 - Gewässerunterhaltung Eckardts - Gotteskopf - erfolgen.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 194/07/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Ersatzbeschaffung eines PKW´s (Bauhof)

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7700001.93504 -Fuhrpark - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 15.329,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Ersatzbeschaffung. Das vorherige Fahrzeug hat die Hauptuntersuchung (TÜV) nicht bestanden.

Reparaturkosten zu hoch. (unwirtschaftlich)

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300002.9504 - Gemeindestraßen Zillbach - div. Straßen- erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 195/08/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Sanierung der Wohnung H.-Cotta-Str. 2 in Zillbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.8800002.9400 - Heinrich-Cotta-Str. 2 Zillbach-Baumaßnahme - in Höhe von 11.517,13 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Mietobjekt.

Herstellung der Nutzbarkeit, um die Wohnung vermieten zu können. Schäden im Bereich Fußbodenaufbau im Bad, die erst nach Freilegung beurteilt werden konnten.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300002.9504 - Gemeindestraßen Zillbach - div. Straßen- erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 196/09/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für die Rückzahlung 1. Rate Bedarfszuweisung Flutkatastrophe in Zillbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.82100 - Steuern, allgemeine Zuweisung u. allg. Umlagen - Flutkatastrophe - in Höhe von 14.344,02 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300002.950140 - Gemeindestraßen Zillbach - Flutkatastrophe - erfolgen. In dieser HHST wurde die Rückzahlung der Bedarfszuweisung 2025 geplant.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 197/10/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Anschaffung von Geräten in der Feuerwehr

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.9350 - Feuerwehr - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 8.951,46 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Auszahlung der Landesförderung,

zum Zeitpunkt der Planerstellung noch nicht bekannt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.1300001.3610 - Feuerwehr - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land- erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 198/11/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Gehweg Eisenacher Straße in Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle

2.63000001.9512 - Gemeindestraßen - Gehweg Eisenacher Straße -

Höhe von 21.213,85 wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Erweiterung der Baumaßnahme, um einen qualifizierten Abschluss zu erreichen. Festlegung des Gemeinderates nach HHPL-Erstellung 2025.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen - Zuweisung vom Land - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 199/12/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Kreuzstraße/Gartenstraße in Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.63000001.9515 -Gemeindestraßen - Kreuzstraße/Gartenstraße - Höhe von 89.699,01 wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen - Zuweisung vom Land - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 200/13/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Bergstraße in Zillbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.63000002.9503 - Gemeindestraßen Zillbach - Bergstraße - Höhe von 17.489,18 wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Mehrausgaben durch notwendige Erweiterung der Sanierungsarbeiten nach Starkregenschäden an der Straße.

(Schäden im Straßenuntergrund)

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.7800001.9502 - Landwirtschaftlicher Wegebau - Baumaßnahmen- erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 201/14/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Töpfergasse in Schwarzbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.63000003.9504 - Gemeindestraßen Schwarzbach - Töpfergasse - Höhe von 6.448,04 wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Notwendige Voruntersuchungen, um die Maßnahme für 2026 als gemeinschaftlichen Ausbau beim KWA anzumelden.

Erhöhter Aufwand für Bodenuntersuchungen und Konzepte.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.630001.3612 - Gemeindestraßen - Zuweisung vom Land - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 202/15/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Trauerhalle Schwallungen

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7500001.9410 - Friedhöfe - Trauerhalle - Höhe von 53.756,87 wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Einbau Heizung in das Gebäude. Genaue Restkosten für 2025 waren bei HHPL-Erstellung für 2025 nicht bekannt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.9100001.3150 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -Finanzausgleichssonderrücklage § 20 Abs. 4 Satz 3 ThürGemHV. - erfolgen.

Abstimmung:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

3 Enthaltung

Beschlussnummer: 203/16/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für Kosten Rechnungsprüfung für die Jahre 2021-2023

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.0300.6550 - Hauptverwaltung - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten - in Höhe von 8.750,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Steuern - Gewerbesteuer - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 204/17/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für die Erstattung an fremde Kindergärten (Wunsch-u. Wahlrecht)

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.4640.6720 - Kindergarten - Erstattung an Gemeinden -  in Höhe von 25.284,47 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.4640.1680 - Kindergarten - Erstattung Volkssolidarität - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 205/18/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für die Unterhaltung Gemeindewald

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8550.5100 - Gemeindewald - Unterhaltung - in Höhe von 54.942,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.8550.1300 - Gemeindewald - Erlöse aus Holzverkauf - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 206/19/2026 vom 25.02.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für Gewerbesteuerumlage

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.8100 - Steuern - Gewerbesteuerumlage - in Höhe von 9.273,73 wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Steuern - Gewerbesteuer - erfolgen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 207/20/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Organisationsplan der Gemeinde Schwallungen für die Kräfte des Wasserwehrdienstes.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 den Organisationsplan der Gemeinde Schwallungen für die Kräfte des Wasserwehrdienstes.

Der Organisationsplan der Gemeinde Schwallungen für die Kräfte des Wasserwehrdienstes ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 208/21/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch der Einheitsgemeinde Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1396 Gemarkung Schwallungen

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Zustimmung zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit „Schwallungen - TWL zum Hochbehälter" zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch von Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1396 Gemarkung Schwallungen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 209/22/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch der Einheitsgemeinde Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1807 Gemarkung Schwallungen

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Zustimmung zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit „Schwallungen - TWL nach Bonndorf" zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch von Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1807 Gemarkung Schwallungen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 210/23/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 zur Festlegung der Ausbauvariante Straßenbaumaßnahme „Cralacher Weg II. Bauabschnitt - Schwallungen 2026" in Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die

Ausbauvariante 2 (Grundhafter Straßenbau)

„Cralacher Weg II. Bauabschnitt - Schwallungen 2026"

(Kommunalstraße) in 98590 Schwallungen (Flurstück 426/19 Gemarkung Schwallungen) Bereich Georgstraße bis Eisenacher Straße.

Das beauftragte Planungsbüro Ingenieurbüro Oppermann, hat gemäß Variantenfestlegung die entsprechenden Leistungsverzeichnisse und Vergabeunterlagen zu erarbeiten.

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem KWA-Meininger Umland und der TEN Thür. Energienetze GmbH & Co. KG.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 211/24/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Zuwendungsantrag Energieberatung Nichtwohngebäude (Kindergarten, Bauhof, Kultursaal Eckardts) bei der BAFA.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Förderantragstellung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) bei der BAFA für das Jahr 2026 für folgendes Vorhaben:

Vorhaben:

Erstellung von Energiekonzepten - Energieberatung - für die Errichtung von Dachflächen-Photovoltaikanlagen auf den kommunalen Gebäuden

-

Kindergarten, Kreuzstraße 6

-

Bauhof, Siedlung 5

-

Kultursaal Eckardts, Hauptstraße 26a

Finanzierung:

Gesamtkosten

7.500,00 €

Förderung

3.000,00 €

Eigenanteil

Einheitsgemeinde Schwallungen

4.500,00 €

Die Maßnahme soll im Kalenderjahr 2026 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2026 der Einheitsgemeinde Schwallungen eingearbeitet.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 212/25/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Förderantrag DE-Maßnahme 2026 zur Maßnahme „Dachsanierung Kultursaal Eckardts" in 98590 Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Förderantragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Dorferneuerung für das Jahr 2026 für folgende Baumaßnahme:

Vorhaben:

Dachsanierung Kultursaal Eckardts

FlSt. 751 Gemarkung Eckardts, Hauptstraße 26a OT Eckardts

in 98590 Schwallungen

Finanzierung:

Gesamtkosten

28.040,85 €

Förderung (65 %)

18.226,55 €

Eigenanteil

Einheitsgemeinde Schwallungen

9.814,30 €

Die Maßnahme soll im Kalenderjahr 2026 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2026 der Einheitsgemeinde Schwallungen eingearbeitet.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 213/26/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Förderantrag Ländlicher Wegebau 2026 zur Maßnahme „LW am Werratal-Radweg" in 98590 Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Förderantragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung von dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Ländlicher Wegebau für das Jahr 2026 für folgende Baumaßnahme:

Vorhaben:

LW Werratal-Radweg von Schwallungen nach Wasungen

Projektträger Gemeinde Schwallungen

Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Wasungen

Der LW betrifft den Bereich ab Bauende in Schwallungen bis zur Gemarkungsgrenze Wasungen und den Bereich Wasungen Flugplatz-Werrawiese. Der Antrag bezieht sich auf die Verbreiterung der Radwegtrasse (2,50 m breit Asphalt) auf die Breite des Ländlichen Weges (3,50 m breit Asphalt)

Finanzierung:

Gesamtkosten

250.559,55 €

Förderung (65 %)

162.863,71 €

Eigenanteil

Einheitsgemeinde Schwallungen

87.695,84 €

Die Maßnahme soll in den Kalenderjahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2026 der Einheitsgemeinde Schwallungen eingearbeitet.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 214/27/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung Anteil Straßenentwässerung Straßenbaumaßnahme „Cralacher Weg II. Bauabschnitt 2026" in 98590 Schwallungen mit dem KWA - Meininger Umland.

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat Schwallungen die

Vereinbarung

zur Kostenbeteiligung für den Anteil Straßenentwässerung

mit dem KWA - Meininger Umland (98617 Meiningen)

Baumaßnahme:

(Grundhafter Straßenbau) „Cralacher Weg II. Bauabschnitt 2026"

Bereich zwischen Georgstraße und Eisenacher Straße

in 98590 Schwallungen

Straßenentwässerungsbeitrag

(Kostenanteil Gemeinde)

Cralacher Weg 30.751,66 €

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem KWA - Meininger Umland abzuschließen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 215/28/2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung Anteil Straßenentwässerung Straßenbaumaßnahme „Lerchenstraße III. Bauabschnitt 2026" in 98590 Schwallungen mit dem KWA - Meininger Umland.

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat Schwallungen die

Vereinbarung

zur Kostenbeteiligung für den Anteil Straßenentwässerung

mit dem KWA - Meininger Umland (98617 Meiningen)

Baumaßnahme:

(Grundhafter Straßenbau) „Lerchenstraße III. Bauabschnitt 2026"

Bereich zwischen Bahnhofstraße und Kreuzstraße

in 98590 Schwallungen

Straßenentwässerungsbeitrag

(Kostenanteil Gemeinde)

Lerchenstraße 42.638,06 €

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem KWA - Meininger Umland abzuschließen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Bemerkung:

Zur Beschlussfassung waren 10 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.

Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Jan Heineck ⇔ - Siegel -

Bürgermeister