Beschlussnummer: 188/01/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2025 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 10.12.2025 - öffentlicher Teil -.
| Abstimmung: | ||
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschlussnummer: 189/02/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Heizung Feuerwehr Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300003.9400 - Feuerwehr Zillbach - Baumaßnahme - in Höhe von 15.691,87 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Mehrausgaben notwendig,
zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Heizung im Gebäude.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.9100001.3150 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft-Finanzausgleichssonderrücklage § 20 Abs. 4 Satz 3 ThürGem. - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 190/03/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Trakehner Weg
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700001.9510 -Straßenbeleuchtung Schwallungen - Trakehner Weg - in Höhe von 9.512,86 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Erneuerung der Straßenbeleuchtung erforderlich, da im Zuge des Straßenbaus - Eisenacher Straße - die TEN Strom-Freileitungen im Trakehner Weg entfernt wurden. An den Masten der TEN befand sich auch die Straßenbeleuchtung.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen Schwallungen - Zuweisung vom Land (Gehweg Eisenacher Straße) - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 191/04/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung Luisenweg
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700001.9520 -Straßenbeleuchtung Schwallungen - Luisenweg - in Höhe von 16.389,64 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Erneuerung der Straßenbeleuchtung, da im Zuge des Straßenbaus - Eisenacher Straße - die Freileitungen im Luisenweg entfernt wurden. An den Masten der TEN befand sich auch die Straßenbeleuchtung.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.9511 - Gemeindestraßen Schwallungen - Baumaßnahme Lerchenstraße - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 192/05/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die LED-Straßenlampen im OT Eckardts
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6700004.9350 -Straßenbeleuchtung Eckardts - LED Lampen - in Höhe von 7.454,16 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Fertigstellung der Maßnahme aus 2024. Die Fertigstellung war erforderlich, um die Förderfähigkeit herzustellen. (Klima-Invest)
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen Schwallungen - Zuweisung vom Land für den Gehweg Eisenacher Straße - erfolgen.
Beschlussnummer: 193/06/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für das Inventar der Trauerhalle in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7500001.9350 - Friedhof - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 6.952,46 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Notwendige Einrichtungsgegenstände um die Nutzbarkeit des Objektes herzustellen. Fertigstellungsdatum war ungewiss bei HH-Planung.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6900004.9500 - Gewässerunterhaltung Eckardts - Gotteskopf - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschlussnummer: 194/07/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Ersatzbeschaffung eines PKW´s (Bauhof)
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7700001.93504 -Fuhrpark - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 15.329,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Ersatzbeschaffung. Das vorherige Fahrzeug hat die Hauptuntersuchung (TÜV) nicht bestanden.
Reparaturkosten zu hoch. (unwirtschaftlich)
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300002.9504 - Gemeindestraßen Zillbach - div. Straßen- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 195/08/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Sanierung der Wohnung H.-Cotta-Str. 2 in Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.8800002.9400 - Heinrich-Cotta-Str. 2 Zillbach-Baumaßnahme - in Höhe von 11.517,13 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Mietobjekt.
Herstellung der Nutzbarkeit, um die Wohnung vermieten zu können. Schäden im Bereich Fußbodenaufbau im Bad, die erst nach Freilegung beurteilt werden konnten.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300002.9504 - Gemeindestraßen Zillbach - div. Straßen- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 196/09/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für die Rückzahlung 1. Rate Bedarfszuweisung Flutkatastrophe in Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.82100 - Steuern, allgemeine Zuweisung u. allg. Umlagen - Flutkatastrophe - in Höhe von 14.344,02 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300002.950140 - Gemeindestraßen Zillbach - Flutkatastrophe - erfolgen. In dieser HHST wurde die Rückzahlung der Bedarfszuweisung 2025 geplant.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 197/10/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Anschaffung von Geräten in der Feuerwehr
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.1300001.9350 - Feuerwehr - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 8.951,46 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Auszahlung der Landesförderung,
zum Zeitpunkt der Planerstellung noch nicht bekannt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.1300001.3610 - Feuerwehr - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 198/11/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Gehweg Eisenacher Straße in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle
2.63000001.9512 - Gemeindestraßen - Gehweg Eisenacher Straße -
Höhe von 21.213,85 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Erweiterung der Baumaßnahme, um einen qualifizierten Abschluss zu erreichen. Festlegung des Gemeinderates nach HHPL-Erstellung 2025.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen - Zuweisung vom Land - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 199/12/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Kreuzstraße/Gartenstraße in Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.63000001.9515 -Gemeindestraßen - Kreuzstraße/Gartenstraße - Höhe von 89.699,01 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.3612 - Gemeindestraßen - Zuweisung vom Land - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 200/13/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Bergstraße in Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.63000002.9503 - Gemeindestraßen Zillbach - Bergstraße - Höhe von 17.489,18 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Mehrausgaben durch notwendige Erweiterung der Sanierungsarbeiten nach Starkregenschäden an der Straße.
(Schäden im Straßenuntergrund)
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.7800001.9502 - Landwirtschaftlicher Wegebau - Baumaßnahmen- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 201/14/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Töpfergasse in Schwarzbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.63000003.9504 - Gemeindestraßen Schwarzbach - Töpfergasse - Höhe von 6.448,04 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Notwendige Voruntersuchungen, um die Maßnahme für 2026 als gemeinschaftlichen Ausbau beim KWA anzumelden.
Erhöhter Aufwand für Bodenuntersuchungen und Konzepte.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.630001.3612 - Gemeindestraßen - Zuweisung vom Land - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 202/15/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2025 für die Baumaßnahme Trauerhalle Schwallungen
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.7500001.9410 - Friedhöfe - Trauerhalle - Höhe von 53.756,87 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Einbau Heizung in das Gebäude. Genaue Restkosten für 2025 waren bei HHPL-Erstellung für 2025 nicht bekannt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.9100001.3150 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -Finanzausgleichssonderrücklage § 20 Abs. 4 Satz 3 ThürGemHV. - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 8 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 3 Enthaltung |
Beschlussnummer: 203/16/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für Kosten Rechnungsprüfung für die Jahre 2021-2023
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.0300.6550 - Hauptverwaltung - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten - in Höhe von 8.750,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Steuern - Gewerbesteuer - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 204/17/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für die Erstattung an fremde Kindergärten (Wunsch-u. Wahlrecht)
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.4640.6720 - Kindergarten - Erstattung an Gemeinden - in Höhe von 25.284,47 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.4640.1680 - Kindergarten - Erstattung Volkssolidarität - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 205/18/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für die Unterhaltung Gemeindewald
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.8550.5100 - Gemeindewald - Unterhaltung - in Höhe von 54.942,00 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.8550.1300 - Gemeindewald - Erlöse aus Holzverkauf - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 206/19/2026 vom 25.02.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 für Gewerbesteuerumlage
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 1.9000.8100 - Steuern - Gewerbesteuerumlage - in Höhe von 9.273,73 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 1.9000.0030 - Steuern - Gewerbesteuer - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 207/20/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Organisationsplan der Gemeinde Schwallungen für die Kräfte des Wasserwehrdienstes.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 den Organisationsplan der Gemeinde Schwallungen für die Kräfte des Wasserwehrdienstes.
Der Organisationsplan der Gemeinde Schwallungen für die Kräfte des Wasserwehrdienstes ist Bestandteil des Beschlusses.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 208/21/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch der Einheitsgemeinde Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1396 Gemarkung Schwallungen
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Zustimmung zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit „Schwallungen - TWL zum Hochbehälter" zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch von Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1396 Gemarkung Schwallungen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 209/22/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch der Einheitsgemeinde Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1807 Gemarkung Schwallungen
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Zustimmung zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit „Schwallungen - TWL nach Bonndorf" zu Gunsten des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) im Grundbuch von Schwallungen, Blatt 516, Flurstück 1807 Gemarkung Schwallungen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 210/23/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 zur Festlegung der Ausbauvariante Straßenbaumaßnahme „Cralacher Weg II. Bauabschnitt - Schwallungen 2026" in Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die
Ausbauvariante 2 (Grundhafter Straßenbau)
„Cralacher Weg II. Bauabschnitt - Schwallungen 2026"
(Kommunalstraße) in 98590 Schwallungen (Flurstück 426/19 Gemarkung Schwallungen) Bereich Georgstraße bis Eisenacher Straße.
Das beauftragte Planungsbüro Ingenieurbüro Oppermann, hat gemäß Variantenfestlegung die entsprechenden Leistungsverzeichnisse und Vergabeunterlagen zu erarbeiten.
Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem KWA-Meininger Umland und der TEN Thür. Energienetze GmbH & Co. KG.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 211/24/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Zuwendungsantrag Energieberatung Nichtwohngebäude (Kindergarten, Bauhof, Kultursaal Eckardts) bei der BAFA.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Förderantragstellung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) bei der BAFA für das Jahr 2026 für folgendes Vorhaben:
Vorhaben:
Erstellung von Energiekonzepten - Energieberatung - für die Errichtung von Dachflächen-Photovoltaikanlagen auf den kommunalen Gebäuden
| - | Kindergarten, Kreuzstraße 6 |
| - | Bauhof, Siedlung 5 |
| - | Kultursaal Eckardts, Hauptstraße 26a |
| Finanzierung: | |
| Gesamtkosten | 7.500,00 € |
| Förderung | 3.000,00 € |
| Eigenanteil Einheitsgemeinde Schwallungen | 4.500,00 € |
Die Maßnahme soll im Kalenderjahr 2026 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2026 der Einheitsgemeinde Schwallungen eingearbeitet.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 212/25/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Förderantrag DE-Maßnahme 2026 zur Maßnahme „Dachsanierung Kultursaal Eckardts" in 98590 Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Förderantragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Dorferneuerung für das Jahr 2026 für folgende Baumaßnahme:
Vorhaben:
Dachsanierung Kultursaal Eckardts
FlSt. 751 Gemarkung Eckardts, Hauptstraße 26a OT Eckardts
in 98590 Schwallungen
| Finanzierung: | |
| Gesamtkosten | 28.040,85 € |
| Förderung (65 %) | 18.226,55 € |
| Eigenanteil Einheitsgemeinde Schwallungen | 9.814,30 € |
Die Maßnahme soll im Kalenderjahr 2026 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2026 der Einheitsgemeinde Schwallungen eingearbeitet.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 213/26/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über den Förderantrag Ländlicher Wegebau 2026 zur Maßnahme „LW am Werratal-Radweg" in 98590 Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Förderantragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung von dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Ländlicher Wegebau für das Jahr 2026 für folgende Baumaßnahme:
Vorhaben:
LW Werratal-Radweg von Schwallungen nach Wasungen
Projektträger Gemeinde Schwallungen
Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Wasungen
Der LW betrifft den Bereich ab Bauende in Schwallungen bis zur Gemarkungsgrenze Wasungen und den Bereich Wasungen Flugplatz-Werrawiese. Der Antrag bezieht sich auf die Verbreiterung der Radwegtrasse (2,50 m breit Asphalt) auf die Breite des Ländlichen Weges (3,50 m breit Asphalt)
| Finanzierung: | |
| Gesamtkosten | 250.559,55 € |
| Förderung (65 %) | 162.863,71 € |
| Eigenanteil Einheitsgemeinde Schwallungen | 87.695,84 € |
Die Maßnahme soll in den Kalenderjahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplan 2026 der Einheitsgemeinde Schwallungen eingearbeitet.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 214/27/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung Anteil Straßenentwässerung Straßenbaumaßnahme „Cralacher Weg II. Bauabschnitt 2026" in 98590 Schwallungen mit dem KWA - Meininger Umland.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat Schwallungen die
Vereinbarung
zur Kostenbeteiligung für den Anteil Straßenentwässerung
mit dem KWA - Meininger Umland (98617 Meiningen)
Baumaßnahme:
(Grundhafter Straßenbau) „Cralacher Weg II. Bauabschnitt 2026"
Bereich zwischen Georgstraße und Eisenacher Straße
in 98590 Schwallungen
Straßenentwässerungsbeitrag
(Kostenanteil Gemeinde)
Cralacher Weg 30.751,66 €
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem KWA - Meininger Umland abzuschließen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 215/28/2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 25.02.2026 über die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung Anteil Straßenentwässerung Straßenbaumaßnahme „Lerchenstraße III. Bauabschnitt 2026" in 98590 Schwallungen mit dem KWA - Meininger Umland.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat Schwallungen die
Vereinbarung
zur Kostenbeteiligung für den Anteil Straßenentwässerung
mit dem KWA - Meininger Umland (98617 Meiningen)
Baumaßnahme:
(Grundhafter Straßenbau) „Lerchenstraße III. Bauabschnitt 2026"
Bereich zwischen Bahnhofstraße und Kreuzstraße
in 98590 Schwallungen
Straßenentwässerungsbeitrag
(Kostenanteil Gemeinde)
Lerchenstraße 42.638,06 €
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem KWA - Meininger Umland abzuschließen.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 10 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Jan Heineck ⇔ - Siegel -
Bürgermeister