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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Wahlleiter macht öffentlich bekannt:

Bekanntmachung der Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kommunalwahl vom 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 das nachfolgende endgültige Ergebnis für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Einheitsgemeinde Schwallungen ermittelt und festgestellt:

Wahlvorschlag 1: Vereinswählergemeinschaft Eckardts

Wahlvorschlag 2: Vereins-Wähler-Gemeinschaft Schwarzbach

Wahlvorschlag 3: Freie Wählergemeinschaft Schwallungen

Wahlvorschlag 4: Wählergruppe Zillbach

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Schwallungen, 29.05.2024

Sebastian Möller

Wahlleiter