Beschlussnummer: 237/50/2026 vom 12.05.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.02.2026 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 25.02.2026 - öffentlicher Teil -.
| Abstimmung: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltung |
Beschlussnummer: 238/51/2026 vom 12.05.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2026 für die Baumaßnahme Heizung Gemeindeverwaltung Eckardts
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.0200001.9410 - Hauptverwaltung -Heizung Eckardts- in Höhe von 6.303,89 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Mehrausgaben notwendig, zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Heizung im Gebäude.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.7000001.3610 -Abwasserbeseitigung - Zuweisung und Zuschüsse vom Land- erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 239/52/2026 vom 12.05.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2026 für die Rückzahlung von SAB Lerchenstraße
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300001.9810 -Gemeindestraßen -Erstattung SAB Lerchenstraße - in Höhe von 9.948,06 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Verrechnung innerhalb der Ausbauanlage mit Kreuzstraße
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.70000001.3610 -Abwasserbeseitigung -Zuweisung und Zuschüsse vom Land - erfolgen.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 240/53/2026 vom 12.05.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zur Finanzierungsvereinbarung über die Sanierung von Teilstücken des Werratal-Radweges zwischen den Kommunen Meiningen, Wasungen und Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Finanzierungsvereinbarung an der Baumaßnahme:
Sanierung von Teilstücken des Werratal-Radweges zwischen den Kommunen Meiningen, Wasungen und Schwallungen
Teilstrecke Meiningen - Wasungen - Schwallungen
Die Durchführung der Baumaßnahme soll ab dem Jahr 2026 und 2027 erfolgen.
| Finanzierungsanteil Einheitsgemeinde Schwallungen | ||
| Ausgaben | 73.848,64 € |
| Zuwendung 50 % (Einnahmen) | 36.924,32 € |
Finanzierungsvereinbarung
Der Bürgermeister wird zur Ausfertigung der Vereinbarung ermächtig.
| Abstimmung: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 12 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Jan Heineck - Siegel -
Bürgermeister