Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, hat der Gemeinderat Schwallungen in seiner Sitzung am 05.07.2023 über die Feststellung und Entlastung der geprüften Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Gemeinde Schwallungen beraten und beschlossen.
Zu den Jahresrechnungen 2017 bis 2020 liegt der Schlussbericht vom 10.01.2023 des Landratsamtes Schmalkalden - Meiningen - Rechnungsprüfungsamtes - der Gemeinde Schwallungen vor.
Der Schlussbericht der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Gemeinde Schwallungen wird somit entsprechend des § 80 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnungen 2017 bis 2020 mit seinen Anlagen sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes liegt in der Zeit vom
14.08.2023 bis 28.08.2023
zu den Dienstzeiten:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen - Amt Sand“, Amt II - Finanzverwaltung, Markt 9 und 11, 98634 Wasungen und zu den Sprechzeiten der Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Schwallungen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Schwallungen, den 17.07.2023
Bürgermeister
Jan Heineck — -Siegel-