Beschlussnummer: 509/52/2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 05.07.2023 über die Nutzung des gemeindeeigenen Festzeltes
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 05.07.2023 die Erhebung einer Nutzungspauschale i. H. v. 200,00 € pro Veranstaltung für die zur Verfügung Stellung des gemeindeeigenen Festzeltes an ortsansässige Vereine beizubehalten.
Im Übrigen werden die Gemeinderatsbeschlüsse 433/105/2022 vom 03.11.2022 und 506/49/2023 vom 10.05.2023 bestätigt.
Abstimmung:
| 8 Ja - Stimmen | 3 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 510/53/2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 05.07.2023 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.02.2023 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 01.02.2023 - öffentlicher Teil -.
Abstimmung:
| 8 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 3 Enthaltung |
Beschlussnummer: 511/54/2023 des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 05.07.2023 über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen 2017 bis 2020
Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen 2017 bis 2020.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 512/55/2023 des Gemeinderates der Gemeinde Schwallungen vom 05.07.2023 über die Entlastung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020
Auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), und der zuletzt gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen auf der Grundlage des Schlussberichtes über die Entlastung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020.
Die Entlastung wird erteilt:
| - | dem Bürgermeister |
| - | dem Beigeordneten. |
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 513/56/2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 05.07.2023 über die 4. Änderung der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Schwallungen in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.07.2020
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 113 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 05.07.2023 die
4. Änderung der Hauptsatzung
der Einheitsgemeinde Schwallungen.
Die 4. Änderung der Hauptsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 514/57/2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 05.07.2023 über die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung Anteil Straßenentwässerung Straßenbaumaßnahme „Kreuzstraße_Gartenstraße 2023/2024“ in 98590 Schwallungen mit dem KWA - Meininger Umland.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat Schwallungen die
Vereinbarung
zur Kostenbeteiligung für den Anteil Straßenentwässerung
mit dem KWA - Meininger Umland (98617 Meiningen)
Baumaßnahme:
(Grundhafter Straßenbau) „Kreuzstraße_Gartenstraße 2023/2024“
Bereich zwischen Zillbacher Straße bis Ortsausgang
in 98590 Schwallungen
Straßenentwässerungsbeitrag
(Kostenanteil Gemeinde)
| Kreuzstraße | 175.929,17 € |
| Gartenstraße | 17.567,43 € |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem KWA - Meininger Umland abzuschließen.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 515/58/2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 05.07.2023 über die Aufnahme von Bürgern in die Vorschlagsliste zur Wahl als Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028
Auf der Grundlage des § 36 Gerichtsverfassungsgesetzes beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen am 05.07.2023 die Bürgerin
| Name, Vorname
| Geburts- name
| Geb.- datum
| Beruf
| wohnhaft |
| Reißig Jana |
| 06.06.1979 | Sachbearbeiterin Rechtsabteilung | Bergstraße 18 98590 Schwallungen OT Zillbach |
in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 aufzunehmen. Die entsprechenden Erklärungen der Vorgeschlagenen nach § 44 a des Deutschen Richtergesetzes liegen vor.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 516/59/2023 vom 05.07.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung überplanmäßiger Ausgaben für die Baumaßnahme Schafgarten in Eckardts.
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die überplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300004.95030 in Höhe von 6.682,96 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Mehraufwand für Verlängerung Stützwand
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.95090 - Baumaßnahme Cralacher Weg - erfolgen.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 517/60/2023 vom 05.07.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für die Baumaßnahme Bad (Wohnung H.-Cotta-Str. 2) in Zillbach.
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.8800002.9400 in Höhe von 12.682,70 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Generalsanierung für Neuvermietung
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.95090 - Baumaßnahme Cralacher Weg- erfolgen.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 518/61/2023 vom 05.07.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für die Baumaßnahme Brunnengasse in Schwarzbach.
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300003.9500 in Höhe von 28.365,04 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Abarbeitung Restleistung Bauarbeiten, Auszahlung Bürgschaft
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.95090 - Baumaßnahme Cralacher Weg - erfolgen.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 10 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister