Die Jagdgenossen fassten in ihrer Mitgliederversammlung am 10.06.2025 folgende Beschlüsse:
Beschluss 05/25
Der Vorstand und die Kassenprüfer werden für das Jagdjahr 2023/2024 entlastet.
Beschluss 06/25
Der Vorstand und die Kassenprüfer werden für das Jagdjahr 2024/2025 entlastet.
Beschluss 07/25
Der Reinertrag für die Jagdjahre 2023/2024 und 2024/2025 wird ausgezahlt.
Beschluss 08/2025
Es erfolgt eine Auszahlung aus Rücklagen
Beschluss 09/25
Der Vorstand darf ohne Beschluss der Mitgliederversammlung Beträge bis 500 € auszahlen. Die Information über den Verwendungszweck erfolgt dann in der nächsten Mitgliederversammlung.
Hinweis:
| 1. | Auszahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf ein Girokonto. |
| 2. | Der Anspruch auf Auszahlung endet 6 Monate nach dieser ortsüblichen Veröffentlichung. |
Schwallungen, den 10.06.2025
Der Jagdvorstand