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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Übersichtsplan Quelle: © GDI-Th (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Auszug unmaßstäblich (entnommen am 24.10.2024)

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 142/64/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2025 - öffentlicher Teil -

Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 13.03.2025 - öffentlicher Teil -.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltung

Beschlussnummer: 143/65/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 über die Beantragung einer Förderung für die Beschaffung von 2 Feuerwehrfahrzeugen (TSF-W) für die Ortsteilwehren Zillbach und Schwarzbach.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Beantragung einer Förderung für die Beschaffung von 2 Feuerwehrfahrzeugen (TSF- W) für die Ortsteilwehren Zillbach und Schwarzbach.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 144/66/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" in Schwallungen zur Schaffung von Gewerbe- und Industrieflächen mit entsprechender Bebauung gemäß BauGB (Gewerbe- und Industriegebiet).

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt:

  1. Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung - aufzufordern.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.
  4. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
  5. Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Begründung:

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

Der Bedarf an Gewerbeflächen für die Neuansiedlung, Erweiterung und Verlagerung von Gewerbebetrieben kann mit dem Flächenpotential der bestehenden Gewerbeflächen im Gemeindegebiet Schwallungen (Stadtgebiet Schmalkaldens) nicht mehr abgedeckt werden. Die Flächen des neuen Gewerbe- und Industriegebiets „An der B19“ sind bereits abgedeckt. Im Rahmen der Weiterentwicklung von Gewerbeflächen in der Gemeinde Schwallungen (Stadt Schmalkalden) ist daher beabsichtigt, das Gebiet westlich der B19, im Bereich zwischen dem bestehenden GE Schwallungen und der Verbandskläranlage der GEWAS für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen zu erschließen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 29 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Im Zuge der Vorabstimmungen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) wurde mit Beschluss (Empfehlung des Planungsausschusses) vom 25.05.2022 das Entwicklungsgebiet gemeinsam mit dem bereits bestehenden Gewerbegebiet Nord in Schwallungen als erweitertes Regional bedeutsames Industriegebiet (RIG 4) bestätigt. Dies wird so im Rahmen der weiteren Planungsschritte für den neuen Regionalplan mitgeführt.

Vorbereitende Bauleitplanung

Für die Gemeinde Schwallungen existiert kein beschlossener und genehmigter Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan ist daher gemäß § 8 Abs. 2 als selbstständiger Bebauungsplan zu entwickeln, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Anlagen:

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 145/67/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die Beteiligung der Behörden und Träger sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt den

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

(Vorentwurf Stand Mai 2025)

Bebauungsplan

„Interkommunales Gewerbe- und

Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“ der Gemeinde Schwallungen (Stadt Schmalkalden), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Gemeinde Schwallungen (Stadt Schmalkalden), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
  3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.
  4. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung:

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Gemeinde Schwallungen wurde vom Gemeinderat gefasst. Um den Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlichen zu können, fasst die Gemeinde einen Billigung- und Auslegungsbeschluss. Die Behörden werden von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt.

Anlagen: Planunterlagen

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 146/68/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 über die Festsetzung der Betreuungsgebühren in Trägerschaft der Volkssolidarität - Kreisverband Schmalkalden - Meiningen e.V. befindlichen Kindertagesstätte „Schwallunger Werraknirpse“ in 98590 Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2025:

Die Betreuungsgebühren in der Kindertagesstätte „Schwallunger Werraknirpse“ in Trägerschaft der Volkssolidarität - Kreisverband Schmalkalden - Meiningen e.V. wird wie folgt festgesetzt:

Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der Kinder der Familie, welche die Kindertagesstätte „Schwallunger Werraknirpse“ der Einheitsgemeinde Schwallungen besuchen, sowie nach dem gewählten Betreuungsumfang des Kindes. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien.

Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 — 

Die Erhebung der Betreuungsgebühren erfolgt in Abstimmung mit dem Träger Volkssolidarität Kreisverband Schmalkalden Meiningen e.V. und wird zum 01.09.2025 wirksam.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Vertragsänderungen herbeizuführen und zu unterzeichnen, um die Festsetzungen in diesem Beschluss zu vollziehen.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 147/69/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 über die Bereitstellung eines finanziellen Zuschusses an die Eltern, deren Kind/er in der Kindertageseinrichtung in der Einheitsgemeinde Schwallungen betreut wird/werden und deren Kinder gleichzeitig einen gewöhnlichen Wohnort (Aufenthalt) in der Einheitsgemeinde Schwallungen haben.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2025:

Die Bereitstellung (Auszahlung)

eines finanziellen Zuschusses

in Höhe von 80 € pro Kind pro Monat

an die Eltern, deren Kind/er in der Kindertageseinrichtung,,Schwallunger Werraknirpse“ in der Einheitsgemeinde Schwallungen betreut wird/werden und deren Kind/er gleichzeitig einen gewöhnlichen Wohnort (Aufenthalt) in der Einheitsgemeinde Schwallungen haben.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschlussnummer: 148/70/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 über die die Änderung der Gebührenordnung für den Eingewöhnungsmonat in der Kindertageseinrichtung „Werraknirpse“ der Volkssolidarität Kreisverband Schmalkalden-Meiningen e.V. in der Einheitsgemeinde Schwallungen

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2025:

die in § 5 Absatz 2 der Gebührenordnung der Kindertageseinrichtung,,Werraknirpse“ der Volkssolidarität Kreisverband Schmalkalden- Meiningen e.V. festgelegte pauschale Gebühr in Höhe von 100,00 € für den Monat der erstmaligen Aufnahme und Eingewöhnung eines Kindes zum 01.09.2025 aufzuheben. Ab dem 01.09.25 wird der Elternbeitrag für den Monat der erstmaligen Aufnahme eines Kindes in voller Höhe erhoben unabhängig vom tatsächlichen Aufnahmedatum innerhalb des Monats.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltung

Beschlussnummer: 149/71/2025

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 23.06.2025 über die Festsetzung des Nutzungsentgeltes für die Trauerhalle auf dem Friedhof in Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Festsetzung eines Nutzungsentgeltes für die Trauerhalle auf dem Friedhof in Schwallungen i. H. v. 120,00 €/ Trauerfall, zuzüglich anfallender Nebenkosten.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Bemerkung:

Zur Beschlussfassung waren 11 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.

Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Jan Heineck

- Siegel -

Bürgermeister