Beschlussnummer: 249/64/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
über die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Nr.: 121/43/2025 zur Beschilderung der Heinrich-Cotta Straße in Zillbach mit einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Nr.: 121/43/2025 zur Beschilderung der Heinrich-Cotta Straße in Zillbach mit einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 250/64/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
über die Beschilderung der Heinrich-Cotta Straße in Zillbach
mit den Verkehrszeichen „Achtung Kinder“
und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Beschilderung der Heinrich - Cotta Straße in Zillbach mit den Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 251/64/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2026 -
öffentlicher Teil
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 12.05.2026 - öffentlicher Teil -.
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| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltung |
Beschluss 252/65/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zur Feststellung, Genehmigung und Deckung
außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2026
für die Baumaßnahme Bergstraße Zillbach
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300002.9503 - Gemeindestraßen -Bergstraße- in Höhe von 26.074,82 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Nachträgliche Einigung, mit der Baufirma TSI, über die Instandsetzung der Straße nach dem Starkregenereignis 2024.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.36190-Gemeindestraßen- Straßenausbaubeitragsersatzleistungen erfolgen.
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| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 253/66/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
über die Durchführung der Baumaßnahme zum Vorhaben
„Abriss „Gasthaus Hirsch mit Gestaltung Freifläche“
in 98590 Schwallungen.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Durchführung des Vorhabens - REVIT - :
Maßnahmebeschluss - Revitalisierung von Brachflächen
„Abriss Gasthaus Hirsch mit der Nachnutzung:
Grünfläche, Fahrradstation (E-Ladestation und Reparatur), Sitzgelegenheiten, Bepflanzung mit Bäumen / Sträuchern, Infobereich Radweg“ (REVIT) in 98590 Schwallungen.
FlSt. 445/7, 445/6 und 438/8 Gemarkung Schwallungen
Der Zuwendungsbescheid des TLLLR liegt vor. Der Zuwendungsbetrag in Höhe von 143.771,90 € kann im Jahr 2027 abgerufen werden.
Die Maßnahme soll in den Kalenderjahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Die Planungs- und Bauleistungen sollen in 2026 beginnen.
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| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 254/67/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
über die Aufnahme des Darlehens im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms 2026 - 2029.
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die:
Aufnahme Darlehen
Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029
Vorhaben:
Straßenbaumaßnahme „Lerchenstraße III. BA 2026“
Ausbaubereich zwischen Anschluss Kreuzung Kreuzstraße bis Anschluss Kreuzung Bahnhofstraße in Schwallungen
FlSt. 527/25 Gemarkung Schwallungen
Darlehenssumme: 574.987,00 €
Die laufenden Zins- und Tilgungsbeträge des Darlehens werden von Freistaat Thüringen beglichen. Kreditlauzeit ist bis zum 31.12.2049.
Die Kreditaufnahme soll im Jahr 2026 erfolgen und entsprechend beantragt werden.
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| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 255/68/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zum Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Schmalkalden zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt den Abschluss eines:
Städtebaulichen Vertrages
mit der Stadt Schmalkalden
Bebauungsplan
„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet
Schmalkalden/Schwallungen“
Zur Aufstellung und Bewirtschaftung des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" ist zwischen den beteiligten Kommunen Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Der aktuelle Entwurf vom Städtebaulichen Vertrag liegt den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vor.
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| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 256/69/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Schmalkalden zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt den Abschluss eines:
öffentlich-rechtlichen Vertrages
mit der Stadt Schmalkalden zum
Bebauungsplan
„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet
Schmalkalden/Schwallungen“
Zur Gründung des Zweckverbandes zum Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" ist zwischen den beteiligten Kommunen Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abzuschließen.
Der aktuelle Entwurf vom öffentlich-rechtlichen Vertrag liegt den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vor.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 257/70/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zum Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbandes zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt den Entwurf:
Verbandssatzung zum Zweckverband
Bebauungsplan
„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet
Schmalkalden/Schwallungen“
Zur Aufstellung und Bewirtschaftung des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" ist unter Einbeziehung der beteiligten Kommunen Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen ein Zweckverband zu gründen. Der neue Zweckverband benötigt eine entsprechende Satzung.
Der aktuelle Entwurf der Verbandssatzung liegt den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vor.
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 258/71/2026 vom 24.06.2026
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen
zur Entsendung von 2 Verbandsräten und deren Stellvertreter in den Zweckverband zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt die Entsendung von:
zwei Verbandsräten und deren Stellvertreter
in den Zweckverband
Bebauungsplan
„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet
Schmalkalden/Schwallungen“
| Verbandsrat: Jan Heineck | Stellvertreter: Maik Herrmann |
| Verbandsrat: Benjamin Carl | Stellvertreter: Stephan Hänse |
| Abstimmung: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 11 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Jan Heineck - Siegel -
Bürgermeister