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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Schwallungen
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinderatsbeschlüsse 24.06.2026

Gemeinderatsbeschlüsse

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 249/64/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

über die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Nr.: 121/43/2025 zur Beschilderung der Heinrich-Cotta Straße in Zillbach mit einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Nr.: 121/43/2025 zur Beschilderung der Heinrich-Cotta Straße in Zillbach mit einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 250/64/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

über die Beschilderung der Heinrich-Cotta Straße in Zillbach

mit den Verkehrszeichen „Achtung Kinder“

und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Beschilderung der Heinrich - Cotta Straße in Zillbach mit den Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 251/64/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.05.2026 -

öffentlicher Teil

Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 12.05.2026 - öffentlicher Teil -.

Abstimmung:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltung

Beschluss 252/65/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

zur Feststellung, Genehmigung und Deckung

außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2026

für die Baumaßnahme Bergstraße Zillbach

Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300002.9503 - Gemeindestraßen -Bergstraße- in Höhe von 26.074,82 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.

Grund: Nachträgliche Einigung, mit der Baufirma TSI, über die Instandsetzung der Straße nach dem Starkregenereignis 2024.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen in der HHST 2.6300001.36190-Gemeindestraßen- Straßenausbaubeitragsersatzleistungen erfolgen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 253/66/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

über die Durchführung der Baumaßnahme zum Vorhaben

„Abriss „Gasthaus Hirsch mit Gestaltung Freifläche“

in 98590 Schwallungen.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Durchführung des Vorhabens - REVIT - :

Maßnahmebeschluss - Revitalisierung von Brachflächen

„Abriss Gasthaus Hirsch mit der Nachnutzung:

Grünfläche, Fahrradstation (E-Ladestation und Reparatur), Sitzgelegenheiten, Bepflanzung mit Bäumen / Sträuchern, Infobereich Radweg“ (REVIT) in 98590 Schwallungen.

FlSt. 445/7, 445/6 und 438/8 Gemarkung Schwallungen

Der Zuwendungsbescheid des TLLLR liegt vor. Der Zuwendungsbetrag in Höhe von 143.771,90 € kann im Jahr 2027 abgerufen werden.

Die Maßnahme soll in den Kalenderjahren 2026 und 2027 umgesetzt werden. Die Planungs- und Bauleistungen sollen in 2026 beginnen.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 254/67/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

über die Aufnahme des Darlehens im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms 2026 - 2029.

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2026 die:

Aufnahme Darlehen

Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029

Vorhaben:

Straßenbaumaßnahme „Lerchenstraße III. BA 2026“

Ausbaubereich zwischen Anschluss Kreuzung Kreuzstraße bis Anschluss Kreuzung Bahnhofstraße in Schwallungen

FlSt. 527/25 Gemarkung Schwallungen

Darlehenssumme: 574.987,00 €

Die laufenden Zins- und Tilgungsbeträge des Darlehens werden von Freistaat Thüringen beglichen. Kreditlauzeit ist bis zum 31.12.2049.

Die Kreditaufnahme soll im Jahr 2026 erfolgen und entsprechend beantragt werden.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 255/68/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

zum Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Schmalkalden zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt den Abschluss eines:

Städtebaulichen Vertrages

mit der Stadt Schmalkalden

Bebauungsplan

„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet

Schmalkalden/Schwallungen“

Zur Aufstellung und Bewirtschaftung des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" ist zwischen den beteiligten Kommunen Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Der aktuelle Entwurf vom Städtebaulichen Vertrag liegt den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vor.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 256/69/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Schmalkalden zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt den Abschluss eines:

öffentlich-rechtlichen Vertrages

mit der Stadt Schmalkalden zum

Bebauungsplan

„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet

Schmalkalden/Schwallungen“

Zur Gründung des Zweckverbandes zum Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" ist zwischen den beteiligten Kommunen Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abzuschließen.

Der aktuelle Entwurf vom öffentlich-rechtlichen Vertrag liegt den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vor.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 257/70/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

zum Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbandes zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt den Entwurf:

Verbandssatzung zum Zweckverband

Bebauungsplan

„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet

Schmalkalden/Schwallungen“

Zur Aufstellung und Bewirtschaftung des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" ist unter Einbeziehung der beteiligten Kommunen Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen ein Zweckverband zu gründen. Der neue Zweckverband benötigt eine entsprechende Satzung.

Der aktuelle Entwurf der Verbandssatzung liegt den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vor.

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Beschlussnummer: 258/71/2026 vom 24.06.2026

des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen

zur Entsendung von 2 Verbandsräten und deren Stellvertreter in den Zweckverband zum Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen", Gemeinde Schwallungen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwallungen beschließt die Entsendung von:

zwei Verbandsräten und deren Stellvertreter

in den Zweckverband

Bebauungsplan

„Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet

Schmalkalden/Schwallungen“

Verbandsrat:

Jan Heineck

Stellvertreter:

Maik Herrmann

Verbandsrat:

Benjamin Carl

Stellvertreter:

Stephan Hänse

Abstimmung:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

Bemerkung:

Zur Beschlussfassung waren 11 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.

Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Jan Heineck - Siegel -

Bürgermeister