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in Teilen der Gemarkung Zillbach
Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.
Nach den Bestimmungen der Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (§ 18 BodSchätzG) in Verbindung mit § 6c der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten (ThürFAZustVO) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamtes Suhl durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
| Beginn: | Ende September 2024 |
| Ende: | Ende Oktober 2025 |
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Finanzamt Suhl
Finanzamtsleitung