Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 19.08.2025 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: 157/79/2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.08.2025 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.06.2025 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 23.06.2025 - öffentlicher Teil -.
| Abstimmung: | ||
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 158/80/2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.08.2025 über die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 78/78/2024 vom 19.12.2024 „Feuerwehrsatzung“
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 19.08.2025 die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 78/78/2024 vom 19.12.2024 „Feuerwehrsatzung“.
| Abstimmung: | ||
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 159/81/2025
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 19.08.2025 über die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr „Feuerwehrsatzung“
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen in seiner Sitzung am 19.08.2025 die
Satzung der Einheitsgemeinde Schwallungen
über die Freiwillige Feuerwehr.
„Feuerwehrsatzung“
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
| Abstimmung: | ||
| 10 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 9 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Jan Heineck — - Siegel -
Bürgermeister