Beschlussnummer: 526/69/2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 04.10.2023 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2023 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 05.07.2023 - öffentlicher Teil
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 527/70/2023 vom 04.10.2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen zur Feststellung, Genehmigung und Deckung außerplanmäßiger Ausgaben für die Baumaßnahme Roßdorfer Straße in Eckardts.
Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der z. Zt. gültigen Fassung der in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Nr. 7 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 13.07.2009 in der z. Zt. gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen:
Die außerplanmäßige Ausgabe, in der Haushaltsstelle 2.6300004.95020 in Höhe von 28.484,26 € wird als unabweisbar festgestellt und genehmigt.
Grund: Entscheidung zur Fahrbahnsanierung 2023 durch TLBV
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Minderausgaben in der HHST 2.6300001.95090 - Baumaßnahme Cralacher Weg- erfolgen.
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 528/71/2023 des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 04.10.2023 über die Aufstellung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB.
Für das Gemeindegebiet der Gemeinde Schwallungen wird ein Flächennutzungsplan nach dem Baugesetzbuch (§ 2 Abs. 1 und § 5 BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634.), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), aufgestellt.
Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
der Gemeinde Schwallungen
Ziel der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist die geordnete Entwicklung der Gemeinde im gesamten Gemeindegebiet, um die städtebauliche Entwicklung sowie die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen nach § 5 BauGB darzustellen. Die städtebauliche Entwicklung wird unter sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen zum Wohle der Allgemeinheit und zukünftig Generationen miteinander in Einklang gebracht.
Die Verwaltung wird beauftragt,
| • | den Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| • | einen Vorentwurf für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans zur Beschlussfassung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzulegen. |
| • | die städtebaulichen Planungen mit denen der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen. |
| • | die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde einzuholen. |
| • | eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit Fragemöglichkeiten durchzuführen. |
| • | über den Fortgang der Flächennutzungsplanung laufend insbesondere im zuständigen Fachausschuss zu berichten. |
Begründung:
Mit Beauftragung des Planungsbüros SIGMA PLAN ® WEIMAR GMBH am 31.03.2023 startete im April 2023 die Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwallungen. Seitdem fanden Ortsbegehungen und -besichtigungen inklusive Bestandsdokumentationen statt. Ebenfalls wurden Entwicklungsgespräche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geführt. Die SIGMA PLAN ® WEIMAR GMBH hat am 27.07.2023 die Planung bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt sowie dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen angezeigt.
| - | „Anlage Aufstellungsbeschluss Schwallungen“ |
Abstimmung:
| 11 Ja - Stimmen | 0 Nein - Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 10 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister