Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: 24/24/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 24.09.2024 über die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.07.2024 - öffentlicher Teil -
Auf der Grundlage des § 42 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen die Sitzungsniederschrift vom 23.07.2024 - öffentlicher Teil -.
Abstimmung:
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltung |
Beschlussnummer: 25/25/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 24.09.2024 zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag DFMG Deutsche Funkturm GmbH - Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines Antennenträgers 40m Stahlgittermast mit Outdoortechnik auf Schotterfläche auf dem Flurst. 248, Gemarkung Eckardts
Auf der Grundlage des § 36 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung erteilt die Gemeinde Schwallungen das gemeindliche Einvernehmen durch Gemeinderatsbeschluss zu folgender Baumaßnahme:
Antrag auf Baugenehmigung
Errichtung eines Antennenträgers 40m Stahlgittermast mit Outdoortechnik auf Schotterfläche
Flurstück 248, Gemarkung Eckardts
AZ: 01024 - 24 - 19, AZ-Gemeinde: 06/24 SWL
Antragsteller:
| DFMG Deutsche Funkturm GmbH |
| Vertreter des Bauherren: Kathleen Ehrhardt |
| Großer Brockhaus 1 |
| 04103 Leipzig |
Abstimmung:
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Beschlussnummer: 26/26/2024
des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Schwallungen vom 24.09.2024 zur Beschilderung von Kommunalstraßen in Schwallungen
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schwallungen beschließt in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Beschilderung folgender Kommunalstraßen in Schwallungen als Tempo 30 Km/h - Zone:
| - | Kreuzstraße |
| - | Lerchenstraße |
| - | Siedlung |
| - | Gartenstraße |
| - | Am Gymnasium |
| - | Bahnhofstraße (ab Hausnr. 6 bis Bahnhof) |
Gleichzeitig wird im Bereich der Kreuzstraße (Zillbacher Straße bis Bahnhofstraße) die Beschilderung: verkehrsberuhigter Bereich, eingeschränktes Haltverbot und Parkflächen nur für Kindergarten aufgehoben.
Abstimmung:
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltung |
Bemerkung:
Zur Beschlussfassung waren 13 Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister anwesend.
Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
J. Heineck — - Siegel -
Bürgermeister