Am Freitag, den 15. November 2024, findet um 19:00 Uhr die Versammlung der Jagdgenossenschaft Schwarzbach im Bürgerhaus Schwarzbach statt.
Der stellvertretende Jagdvorsteher lädt alle Eigentümer bejagbarer Flächen der Jagdgenossenschaft Schwarzbach (Gemeinschaftsjagdbezirk Schwarzbach, 1/012) im Namen des Vorstandes herzlich ein.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Doppelten Mehrheit | |
| (Stimmen- und Flächenmehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen) | |
| 3. | Bericht des stellvertretenen Jagdvorstehers | |
| 4. | Bericht des Jagdpächters | |
| 5. | Bericht des Kassenführers für das Jagdjahr 2023/2024 und der Rechnungsprüfer | |
| 6. | Diskussion zu den Berichten | |
| 7. | Änderung der Satzung | |
| 8. | Beschlussfassungen: | |
| - | Entlastung des Vorstandes |
| - | Verwendung/Auszahlung Reinertrag |
| - | Änderung der Satzung |
| 9. | Ersatzwahl Jagdvorstand wegen erforderlicher Neubesetzung der Funktionen | |
| - | Jagdvorsteher, |
| - | stellvertretender Jagdvorsteher, |
| - | Beisitzer |
| 10. | Ersatzwahl Rechnungsprüfer | |
| 11. | Sonstiges | |
| 12. | Schlusswort des Jagdvorstehers | |
Der Vorstand bittet die Eigentümer und Vertreter von Eigentümern bejagbarer Flächen um rege Teilnahme. Zur Versammlung werden Getränke und ein kleiner Imbiss gereicht.
Hinweise
Die Satzung liegt zur Einsichtnahme vom 01.11.-15.11.2024 beim Ortsteilbürgermeister in der Gemeindeverwaltung Schwarzbach zu den Öffnungszeiten, montags von 17:00-18:00 Uhr, aus.
Die Versammlung ist nichtöffentlich. Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch seinen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung einer Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte (§ 8 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schwarzbach vom 21.11.1991).
Mit freundlichem Gruß
Stellvertretender Jagdvorsteher